Weiterführende Corona-Maßnahmen im Hofer Land ab dem 1.12.2020
Anknüpfend an die vorgegebenen Maßgaben des Freistaates Bayern hinsichtlich der Corona-Bekämpfung sowie auf Grundlage der aktuellen Inzidenzwerte, haben Stadt und Landkreis Hof für das Hofer Land folgende Maßnahmen festgelegt:
1. Maßnahmen an Schulen
An den weiterführenden Schulen in Stadt und Landkreis Hof wird ab Jahrgangsstufe 8 der Unterricht in geteilten Klassen als Wechselunterricht (Hybridunterricht) durchgeführt, sofern der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. Ausgenommen davon sind Abschlussklassen und Förderschulen.
Die Schulen setzen dies ab 1.12.2020, spätestens ab 2.12.2020, eigenverantwortlich um und legen ebenso selbst fest, ob der Unterricht täglich oder wöchentlich wechselt. Die Information der Schülerinnen und Schüler, ob und in welcher Form Wechselunterricht stattfindet, erfolgt über die Schulen selbst.
Die festgelegten Maßnahmen gelten bis einschließlich 18.12.2020, auch für den Fall, dass die Inzidenzwerte in Stadt und Landkreis unter 200 sinken.
Darüber hinaus stehen Stadt und Landkreis in engem Austausch mit den Schulen und werden sich im Laufe der Woche im Rahmen einer erneuten Telefonkonferenz über die Umsetzung der Maßnahmen sowie das weitere Vorgehen in den nächsten zwei Wochen austauschen.
2. Maßnahmen in Alten- und Pflegeheimen
Zum Schutz der Bewohner wird Alten- und Pflegeheimen im Hofer Land dringend angeraten, dass Besuchern der Zutritt zur Einrichtung nur mit einer FFP2-Maske gestattet wird. Alternativ dazu kann ein Schnelltest durchgeführt werden. Sollten in den Einrichtungen nicht ausreichend Masken vorhanden sein, werden diese von Stadt und Landkreis zur Verfügung gestellt.
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