GEW Bayern zu Masken für Lehrkräfte
Das Weihnachtsgeschenk des Kultusministeriums – Zwei KN95-Masken pro Lehrkraft
Die GEW Bayern zeigt sich verärgert über die Tatsache, dass den Lehrkräften laut aktuellem Schreiben des Kultusministeriums einmalig zwei bis drei KN95-Masken zur Verfügung gestellt werden sollen, die ausdrücklich nicht dem „individuellen Arbeitsschutz des Personals“ dienen, sondern an den Schulen für „besondere Situationen“ vorgehalten werden sollen.
Als kleiner Erfolg des letzten Schulgipfels galt das Versprechen, die Lehrkräfte nun endlich mit FFP2-Masken auszustatten. Wie dies genau aussehen soll, konnte man am Freitag einem Schreiben des Kultusministeriums entnehmen. Für die rund 120.000 Lehrkräfte in Bayern werden einmalig etwa 300.000 Masken zur Verfügung gestellt. Dies sind rechnerisch ca. 2,5 pro Lehrkraft.
Anders als ursprünglich verkündet, handelt es sich nicht um FFP2, sondern um KN95-Masken. Zur Sicherheit dieser Masken gab es in der Fachpresse wiederholt Bedenken. So weist z.B. die Pharmazeutische Zeitung in ihrem Online-Artikel vom 20.11.2020 darauf hin, dass KN95-Masken seit dem 1. Oktober in Deutschland nicht mehr auf dem Markt gebracht werden dürfen. Vor diesem Zeitpunkt war das per Schnelltest bei einem Prüfinstitut möglich, aber auch diesen haben wohl nur die Masken der wenigsten Händler durchlaufen. Laut dem o.g. Artikel soll auch die Bundesregierung in der Anfangszeit der Pandemie Masken beschafft haben, die sich bei Prüfung im Labor zu 40 Prozent als nicht tauglich erwiesen. Ob die Masken des Kultusministeriums getestet wurden entzieht sich unserer Kenntnis.
Martina Borgendale, stellvertretende Vorsitzende der GEW Bayern, sieht das so: „Während Lehrkräfte, aus Angst vor dem Virus bei stark steigenden Fallzahlen an den Schulen, zu Experten in Sachen Identifizierung einer FFP2-Maske mit CE-Kennzeichnung und Prüfstellennummer werden, verteilt der Arbeitgeber potentiell unsichere Masken.“
Im entsprechenden Schreiben des Kultusministeriums wird zudem darauf hingewiesen, dass die Masken nur einen Tag lang getragen und dann entsorgt werden müssen. Zwei Masken pro Lehrkraft sind da nicht mal ein Tropfen auf den heißen Stein. Außerdem sind sie laut dem Kultusministerium nur für „besondere Situationen“ gedacht, nicht für den Unterricht.
Florian Kohl, aktiv in der GEW Landesfachgruppe Sonderpädagogische Berufe und selbst Personalrat, wundert sich: „Es stellt sich die Frage, was eine besondere Situation ist, wenn das tägliche Zusammenkommen von bis zu 33 Personen in beengten Räumlichkeiten während der Corona-Pandemie scheinbar keine ist.“
Warum sich der Arbeitgeber weigert seiner gesetzlichen Pflicht nachzukommen, die Mittel des Arbeitsschutzes zur Verfügung zu stellen (§3 ArbSchG), bleibt unverständlich. Nicht zuletzt hätte es auch für ihn Vorteile, wenn möglichst viele Lehrkräfte freiwillig FFP2-Masken tragen würden: Weniger erkrankte und möglicherweise langfristig dienstunfähige Lehrkräfte und weniger Präsenz-Unterrichtsausfall wegen geringerer Anzahl an Lehrkräften in Quarantäne und somit auch weniger Kosten für Vertretungsstunden.
Johannes Schiller, Mitglied im Hauptpersonalrat, dazu: „Es müssen zertifizierte Masken zur Verfügung stehen – jeden Tag und für jede Lehrkraft, die Tag für Tag gezwungen ist, an der ‚Großveranstaltung Schule‘ teilzunehmen. Das legt der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard des Bundes als Pflicht des Arbeitgebers eindeutig fest!“
Neueste Kommentare