Bund der Selbständigen informiert: Beschlüsse des Bayerischen Ministerrats vom 26. November 2020 – Zusammenfassung

Symbolbild Corona Mundschutz

In seiner Sitzung vom 26. November 2020 hat sich der Bayerische Ministerrat vorwiegend mit der Umsetzung der von Bund und Ländern vereinbarten Regelungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie befasst.

Verlängerung bestehender Maßnahmen

Die aktuell geltenden Maßnahmen werden über den 30. November hinaus zunächst bis zum 20. Dezember 2020 verlängert.

Das bedeutet vereinfacht insbesondere:

  • Übernachtungsangebote nur für notwendige, nicht für touristische Zwecke.
  • Geschlossen sind Einrichtungen der Freizeitgestaltung: Theater, Opern, Kinos, Freizeitparks, Schwimmbäder, Saunen, Thermen, Museen, Zoos etc.
  • Geschlossen sind Messen, Kongresse, Tagungen. Geschlossen ist die Gastronomie.
  • Geschlossen sind Dienstleistungsbetriebe, die körperliche Nähe bedingen (außer Friseure und medizinisch notwendige Behandlungen).
  • Freizeit- und Amateursport ist nur allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand erlaubt. Sportstätten indoor sind geschlossen. (Anmerkung: Die Inhaber der Indoor-Sportstätte dürfen den Betrieb selbstverständlich betreten! Es können hieraus auch Online-Kurse und Übertragungen durch den Inhaber/Personal erfolgen. Das Betreten durch Kunden ist untersagt!)
  • Profisportveranstaltungen nur ohne Zuschauer.
  • Veranstaltungen aller Art sind untersagt (außer Gottesdienste und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz).
  • Keine Feiern auf öffentlichen Plätzen.
  • Maskenpflicht an den Schulen (einschließlich Grundschule), auf frequentierten öffentlichen Plätzen und am Arbeitsplatz.
  • Ab 22 Uhr Alkoholkonsumverbot auf stark besuchten öffentlichen Plätzen.

Achtung: Eine Verlängerung über diesen Zeitraum hinaus ist denkbar.

Kontaktbeschränkungen

Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen Hausstand und einen weiteren Hausstand, jedoch in jedem Falle auf max. fünf Personen zu beschränken. Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. (Anmerkung: „Ausgenommen“ heißt hier, dass diese nicht bei der Anzahl miteingerechnet werden)

Bei einer Verlängerung über den 20. Dezember 2020 sind die Weihnachtstage mit Blick auf die Regelungen zu Kontaktbeschränkungen gesondert zu betrachten. Nach aktueller Planung werden die Personenobergrenzen für Zusammenkünfte innen und außen für den Zeitraum vom 23. Dezember 2020 bis längstens 1. Januar 2021 wie folgt erweitert: Treffen im engsten Familien- und Freundeskreis sind möglich bis max. 10 Personen insgesamt. Dazugehörende Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen. Die schulischen Weihnachtsferien beginnen für die Schüler bereits am 19. Dezember.

Weitergehende Maskenpflicht

Künftig besteht zusätzlich Maskenpflicht

  • vor Groß- und Einzelhandelsgeschäften und auf den zu ihnen gehörenden Parkplätzen; (Anmerkung: Bitte passen Sie diesbezüglich auch Ihre Informationen bzw. Hygienekonzepte an.)
  • an allen Orten mit Publikumsverkehr in den Innenstädten sowie auch an Örtlichkeiten der Öffentlichkeit unter freiem Himmel, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (Anmerkung: die Festlegung der Orte und der zeitlichen Beschränkung erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden).

Schließungen von Hochschulen, Bibliotheken und Bildungsangeboten

  • Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich auf digitale Lehre umstellen (mit Ausnahme insb. von Labortätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen).
  • Bibliotheken und Archive werden geschlossen (ausgenommen Hochschulbibliotheken).
  • Geschlossen werden die Angebote der Erwachsenenbildung nach dem Bayerischen Erwachsenenbildungsförderungsgesetz, also die Volkshochschulen und vergleichbare Angebote anderer Träger. Ausgenommen sind digitale Angebote, die berufliche Aus-, Fort- und Weiterbildung mit zugehörigen Prüfungen sowie Erste-Hilfe-Kurse und die Ausbildung von ehrenamtlichen Angehörigen der Feuerwehr, des Rettungsdienstes und des Technischen Hilfswerks.

Zugangsbeschränkungen im Einzelhandel

Bei allen Betrieben des Groß- und Einzelhandels mit Kundenverkehr gilt generell, dass sich

  • (1) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 qm höchstens ein Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche und
  • (2) in Einrichtungen mit einer Verkaufsfläche ab 801 qm insgesamt auf einer Fläche von 800 qm höchstens ein Kunde pro 10 qm und auf der 800 qm übersteigenden Fläche höchstens ein Kunde pro 20 qm befindet.

Für Einkaufszentren ist die jeweilige Gesamtfläche anzusetzen. Durch ein abgestimmtes Einlassmanagement müssen Einkaufszentren und Geschäfte verhindern, dass es im Innenbereich von Einkaufspassagen oder Einkaufszentren zu unnötigen Schlangenbildungen kommt.

Hotspotstrategie

Hotspots mit einer Inzidenz über 200

  • An den Schulen wird ab Jahrgangsstufe 8 der Unterricht in der Regel in geteilten Klassen als Wechselunterricht (Hybridunterricht) durchgeführt, wenn der Mindestabstand nicht anders eingehalten werden kann. Ausgenommen sind Abschlussklassen und Förderschulen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde im Benehmen mit der Schulaufsicht.
  • Musikschulen und Fahrschulen werden geschlossen.
  • Märkte und Wochenmärkte werden geschlossen (ausgenommen Lebensmittelverkauf).
  • Es besteht ein ganztägiges Alkoholkonsumverbot auf allen öffentlichen Plätzen, an denen sich Menschen entweder auf engem Raum oder nicht nur vorübergehend aufhalten (Anmerkung: die Festlegung der Orte erfolgt durch die örtlich zuständigen Behörden).
  • Um die Schülerverkehre zu entzerren, ist je nach den Verhältnissen vor Ort und den Gegebenheiten der jeweiligen Schülerbeförderung von den Kreisverwaltungsbehörden und den Schulen gemeinsam nach Möglichkeiten für einen nach Jahrgangsstufen gestaffelten morgendlichen Unterrichtsbeginn zu suchen.

Hotspots mit einer Inzidenz über 300

Die Kreisverwaltungsbehörde kann in enger Abstimmung mit der Regierung gezielte Reihentestungen mittels Antigen-Schnelltests durchführen (z.B. in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern, Schulen), um „Ausbruchs-Cluster“ zu identifizieren und einen besseren Überblick über das Infektionsgeschehen zu erhalten.

Das öffentliche Leben soll deutlich weiter heruntergefahren werden. Hierzu sollen die Kreisverwaltungsbehörden im Einvernehmen mit der Regierung insbesondere folgende Maßnahmen vorsehen:

  • Ausgangsbeschränkungen können angeordnet werden. Das Verlassen der eigenen Wohnung ist dann nur bei Vorliegen triftiger Gründe erlaubt.
  • Der Schulbetrieb kann weiter eingeschränkt werden.
  • Dienstleistungsbetriebe, die nicht notwendige Verrichtungen des täglichen Lebens betreffen, können weiter eingeschränkt werden.
  • Besuche in Alten- und Pflegeheimen, Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen können weitergehend eingeschränkt werden.
  • Zusammenkünfte in Gottesdiensten und Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz können angemessen beschränkt werden.

Absinken der Inzidenz unter 50

In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Inzidenz von deutlich unter 50 an sieben aufeinanderfolgenden Tagen und einer sinkenden Tendenz kann die Kreisverwaltungsbörde im Einvernehmen mit der zuständigen Regierung Erleichterungen der Infektionsschutzmaßnahmen zulassen, soweit das infektiologisch vertretbar ist und die Auslastung der Intensivkapazitäten und die Handlungsfähigkeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes nicht entgegenstehen.

Erleichterung des internationalen Warenverkehrs

Zur Erleichterung des internationalen Warenverkehrs werden Personen, die beruflich bedingt grenzüberschreitend Personen, Waren oder Güter auf der Straße, der Schiene, per Schiff oder per Flugzeug transportieren, von der Quarantänepflicht der Einreise-Quarantäne-Verordnung ausgenommen.

Konkrete Umsetzung

Die Umsetzung der Maßnahmen im Detail wird größtenteils über Anpassungen der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung in den nächsten Tagen erfolgen. Über die konkreten Regelungen werden wir Sie informieren, wenn sie erlassen werden.

Thomas Perzl
Verbandssprecher / Referent für Politik und Kommunikation
Bund der Selbständigen – Gewerbeverband Bayern e.V.
www.bds-bayern.de