Bildungsgewerkschaft GEW zieht gegen Freistaat Bayern und Stadt München vor Gericht
Ziel ist größtmöglicher Gesundheitsschutz für Schüler*innen und Beschäftigte jetzt!
Die Staatsregierung hält nach wie vor am Präsenzunterricht mit voller Schüler*innenzahl fest. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) will daher den Freistaat Bayern und die Stadt München mit einer Verbandsklage zum bestmöglichen Gesundheitsschutz an Schulen veranlassen. Mit einer einstweiligen Anordnung möchte die Bildungsgewerkschaft erreichen, dass die Empfehlungen des RKI zur Verkleinerung der Klassen zur Einhaltung des Mindestabstands von 1,5m umgesetzt wird.
Aus Sicht der GEW ist die Situation an bayerischen Schulen auf keinen Fall mit dem Arbeits- und Gesundheitsschutz vereinbar. Schutzstandards werden ignoriert, Schüler*innen und Lehrkräfte nicht ausreichend vor einer Ansteckung geschützt. Daher hat die GEW den Fachanwalt für Verwaltungsrecht, Rainer Roth beauftragt, Klage zu erheben.
Zu den Hauptargumenten der Klage und der einstweiligen Anordnung Rechtsanwalt Rainer Roth:
„Wenn das Robert-Koch-Institut bei einer Überschreitung des 7-Tages-Inzidenz-Wertes um mehr als 50 pro 100.000 Einwohner für Schulen die Verkleinerung von Klassen empfiehlt, und in den Landkreisen Bayerns dieser Wert teilweise um das Vier- bis Fünffache überschritten wird, dann besteht sehr konkreter staatlicher Handlungsbedarf zum Gesundheitsschutz an Schulen. Der Freistaat ignoriert jedoch die Vorgaben des Robert-Koch-Instituts und riskiert einen vollständigen „Schul-Lockdown“, der bei rechtzeitigem Eingreifen mit verhältnismäßigeren Maßnahmen wie Klassenteilung und Wechselunterricht hätte verhindert werden können. Die Untätigkeit des Kultusministeriums ist deshalb grob fahrlässig. Sie untergräbt auch die Akzeptanz der vom Robert-Koch-Institut empfohlenen Maßnahmen, wenn sich nur die Bürgerinnen und Bürger, nicht jedoch der Staat an diese Empfehlungen halten müssen.“
Der GEW geht es um den Schutz aller Beteiligten und darum, Schulen möglichst lange offen zu halten. Im Kern zielt die GEW darauf ab, gerichtlich feststellen zu lassen, dass organisatorische und technische Maßnahmen, wie die Verkleinerung der Lerngruppen, das Abstandsgebot und technische Lüftungssysteme umgesetzt werden müssen.
Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender der GEW sagte heute in München zur Motivation der Klage: „Es reicht jetzt einfach! Seit Monaten fordern wir, dass der Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften ernst genommen wird und nichts passiert – vor allem: kein Abstand.“ Martina Borgendale, stellvertretende Landesvorsitzende ergänzt: „Jüngste Zahlen und Studien belegen, dass sich doch deutlich mehr Schüler*innen anstecken. Was in der Gesellschaft gilt, muss auch in der Schule gelten. Nun müssen der Freistaat und die Sachaufwandsträger handeln.“
Johannes Schiller, Mitglied im Hauptpersonalrat und einer der Sprecher der GEW-Landesfachgruppe Grund-, Mittel- und Förderschulen, dazu: „Wir drängen auf die flächendeckende Umsetzung des Wechselunterrichts, nicht nur, wie Ministerpräsident Söder es fordert, begrenzt auf lokale Hotspots – ganz Bayern ist ein Hotspot. Der Freistaat als Dienstherr muss seiner Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten nachkommen und sich an den Empfehlungen des RKI orientieren, die die Einführung des Abstandsgebots verbunden mit einer Verkleinerung der Lerngruppen ab einem Inzidenzwert von 50 vorsehen. Wichtig ist uns zu betonen: Es geht uns darum, Schulschließungen zu vermeiden und so viel Präsenzunterricht wie möglich zu gewährleisten.“
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