Landratsamt Forchheim: Anpassung der Allgemeinverfügung bzgl. Festlegung stark frequentierter öffentlicher Plätze
Das Landratsamt Forchheim hat die die Festlegung stark frequentierter öffentlicher Plätze auf denen eine Maskenpflicht sowie auch ein Alkoholverbot besteht aktualisiert. Die Allgemeinverfügung wird ab dem 21.11.2020 dahingehend abgeändert, dass der Paradeplatz und der Rathausplatz herausgenommen werden und für die Hauptstraße und den Bahnhofsplatz eine zeitliche Beschränkung der Maskenpflicht eingeführt wird.
Hintergrund ist eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichts Bayreuth, das damit der Beschwerde von zwei Forchheimer Bürgern teilweise stattgegeben hat. Das Landratsamt Forchheim folgt der Empfehlung des Verwaltungsgerichts und beschränkt die Maskenpflicht in der Hauptstraße auf Montag bis Samstag – außer an Feiertagen – auf die Zeit von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr. Am Bahnhofsplatz gilt die Maskenpflicht von Montag bis Freitag – außer an Feiertage – von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr.
Unabhängig von der Allgemeinverfügung besteht im Bereich der Bushaltestellen und bei stattfindenden Märkten aufgrund der 8. BayIfSMV weiterhin Maskenpflicht.
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