Tipps & Tricks: No.1 der Kampagne zur kritischen Mediennutzung

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Digitale Medien nutzen wir in jedem Alter, in der Pandemie sogar mehr als zuvor. Nach der Onlinekonferenz für Eltern und Fachleute mit dem Titel „Kindheit & Jugend im digitalen Zeitalter – Chancen und Risiken“ startet die Projektgruppe „Digitale Sucht“ der Gesundheitsregionplus im Landkreis Forchheim nun die Kampagne zum kritischen Medienkonsum. Es ist unser Anliegen, Tipps für Eltern, Großeltern und Jugendliche zu geben und zum Nachdenken anzuregen.

Beginnen möchten wir gleich mit einem heiklen Thema: Können auf WhatsApp gestellte Texte, Bilder oder Videos strafbar sein?

Die klare Antwort ist: ja bei bestimmten Inhalten sehr wohl.

WhatsApp und Facebook – die Grenze zu strafbaren Handlungen liegt näher als man denkt

Genau wie in der analogen Welt können in Chat-Apps, Foren und Social-Media-Plattformen Straftatbestände verwirklicht werden. Nicht nur Cybermobbing, beispielsweise durch das Verbreiten von Gerüchten, Beschimpfungen und Bedrohungen, nimmt zu. Auch kommen kinderpornografische Straftaten, unbefugte Bild- oder Tonbandaufnahmen, Gewaltdarstellungen und Volksverhetzung zunehmend in den sozialen Medien und Messenger-Diensten vor.

Vielen Schülerinnen und Schülern ist nicht bewusst, dass sie sich mit einem Post auf Facebook oder WhatsApp strafbar machen. Besser als Aufklärung und Sensibilisierung ist aber natürlich, solche Taten von vornherein zu verhindern. Daher ist es umso wichtiger, den Kindern und Jugendlichen einen souveränen Umgang mit digitalen Medien beizubringen. Dazu gehört auch, ihnen Werte und Wissen zu vermitteln, damit sie sich reflektiert in sozialen Netzwerken bewegen und die rechtlichen Grenzen kennen.

Beispielsweise ist es strafbar,

  • kinder- oder jugendpornografische Bilder über Chatgruppen zu versenden.
  • kinder- oder jugendpornografische Bilder zu besitzen. Daher können sich auch Nutzer strafbar machen, wenn sie kinderpornografische Bilder unaufgefordert über Chatgruppen zugesandt bekommen und diese nicht sofort löschen oder den zuständigen Stellen melden.
  • freiwillig hergestellte Nacktfotos der Freundin bzw. des Freundes ohne deren bzw. dessen Einwilligung über Social-Media-Plattformen der Schulklasse zugänglich zu machen.
  • beleidigende Äußerungen auf Facebook zu posten.

Nachdem es im Frühjahr 2020 vermehrt Fälle an Schulen gab, in denen kinderpornografische Aufnahmen, Gewaltvideos oder andere strafbare Inhalte wie zum Beispiel Zeichen verfassungswidriger Organisationen über soziale Netzwerke und Chats verbreitet wurden, haben Bayerns Justizminister Georg Eisenreich und Kultusminister Prof. Dr. Michael Piazolo gemeinsam mit bayerischen Lehrerverbänden eine Arbeitsgruppe eingesetzt, um die Prävention durch Aufklärung und Sensibilisierung zu verbessern.

Autorin: Dr. Julia Schilling, Bildungsregion Landkreis Forchheim

Quelle: Pressemitteilung Nr. 020 des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3.2.2020 https://www.km.bayern.de/pressemitteilung/11760/nr-020-vom-03-02-2020.html

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