Maskenpflicht im Landkreis Bayreuth: Was sich ab Freitag ändert
Der Rundwanderweg am Fichtelsee fällt raus
In den vergangenen Wochen hat das Landratsamt Bayreuth die Allgemeinverfügung zur Festlegung der stark frequentierten öffentlichen Plätze nochmals evaluiert, um auch weiterhin die Verhältnismäßigkeit der Regelung wahren zu können.
Das Personenaufkommen in den betroffenen Bereichen wurde gemeinsam mit den betroffenen Gemeinden und Polizeidienststellen erneut in den Blick genommen und unter Berücksichtigung der fortschreitenden Jahreszeit sowie der Auswirkungen des sogenannten Teil-Lockdowns neu bewertet.
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse konnte nun auch der Rundwanderweg am Fichtelsee von der Liste dieser Plätze genommen werden, so dass dort ab Freitag, 20.11.2020, keine Maskenpflicht und kein Alkoholkonsumverbot mehr greifen.
Als stark frequentierte öffentliche Plätze gelten im Landkreis Bayreuth laut Allgemeinverfügung des Landkreises Bayreuth nunmehr folgende Orte:
- In der Stadt Bad Berneck: Busbahnhof im Bereich der Bayreuther Straße und der Bahnhofstraße
- In der Stadt Pegnitz: Innenstadtbereich
- In der Stadt Pottenstein: Innenstadtbereich und Rundwanderweg Schöngrundsee bis Teufelshöhle mit Parkplatz Schöngrundsee
Der jeweils konkrete räumliche Umgriff der betroffenen Bereiche kann aus den Plänen in der Anlage zur Allgemeinverfügung entnommen werden. Die geänderte Allgemeinverfügung kann unter anderem auf der Webseite des Landkreises Bayreuth eingesehen werden:
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