Landratsamt Hof informiert: „Vorlagepflicht der Testergebnisse für Pendler aufgehoben“
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass die Vorlagepflicht von Covid-19 Testergebnisse für Grenzpendler mit Wirkung ab dem 9.11.2020 aufgehoben wurde. D.h. Grenzpendler müssen ihr wöchentliches Testergebnis nicht mehr an die zuständige Verwaltungsbehörde schicken. Aufgrund des Wegfalls der Vorlagepflicht ist unser Upload-Portal auch nur noch bis November freigeschaltet.
Bitte beachten Sie, dass die Testpflicht weiterhin gilt. Ein wöchentlicher Corona-Test ist nach wie vor verpflichtend. Das Testergebnis muss bei Grenzübertritt mitgeführt werden.
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