Tatort-Dreh in Bamberg wird fortgesetzt – Zeitweise Verkehrsbehinderungen in der Altstadt
Die im Frühjahr unterbrochenen Dreharbeiten für den Franken-Tatort „Wo ist Mike?“ in Bamberg werden in der kommenden Woche unter strengen Hygieneregeln fortgesetzt. Insbesondere bei den Drehorten im Altstadtbereich Karolinenstraße – Obere Brücke – Herrenstraße – Domplatz am Dienstag, 17. November, sind einige Sperrungen von Straßen und Parkplätzen erforderlich.
So ist der Parkplatz an der Schranne von 17.11., 8.00 Uhr, bis 18.11., 8.00 Uhr, zur Hälfte gesperrt. Ebenso gilt in der Herrenstraße zwischen Karolinenstraße und Schranne und an der Schranne gegenüber dem Parkplatz im gleichen Zeitraum ein absolutes Halteverbot.
Die Herrenstraße zwischen Karolinenstraße und Schranne ist am 17.11. von 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr voll gesperrt.
Kurze Intervallsperrungen von jeweils wenigen Minuten finden am selben Tag zwischen 10.00 Uhr und 15.00 Uhr im Bereich Obere Brücke – Karolinenstraße sowie zwischen 12.00 Uhr und 18.00 Uhr im Bereich Karolinenstraße – Herrenstraße – Schranne statt. Gleiches gilt zwischen 8.30 Uhr und 13.00 Uhr für alle Zufahrten zum Domplatz.
Am Samstag 21. November, finden Dreharbeiten in der Heiliggrabstraße, am Franz-Ludwig-Gymnasium und am Obstmarkt statt. Hier gibt es jeweils im Umfeld der Arbeiten teilweise ganztägige Halteverbote. Die entsprechende Beschilderung erfolgt frühzeitig (spätestens 4 Tage vorab) vor Ort.
Für den Drehort Paradiesweg gelten am Dienstag, 24. November, umfassende Halteverbotszonen, die ebenfalls spätestens vier Tage vorher ausgeschildert werden.
Verzögerungen bei den Bussen möglich
Aufgrund von Dreharbeiten für den Franken-Tatort kommt es am 17. und 21. November zu kurzzeitigen Vollsperrungen im Stadtgebiet. Am 17. November ist daher mit Verzögerungen bei den Buslinien 910 und 913 zu rechnen; am 21. November kann es auf der Linie 920 zu Verspätungen 920 kommen.
Die Dreharbeiten finden aufgrund der Corona-Pandemie unter besonderen Bedingungen statt. Grundsätzlich sind Filmdrehs derzeit zulässig, da es sich um die Ausübung einer beruflichen Tätigkeit handelt. Gleichwohl gilt ein striktes Hygienekonzept, das auch dem Staatlichen Gesundheitsamt vorgelegt wurde.
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