Fraktion „Bayreuther Gemeinschaft“ stellt Fragen zu Neubau des Klinikums
Berichtsantrag nach § 15 Geschäftsordnung; Klinikum Bayreuth
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
Sie haben in den vergangenen Wochen und Monaten immer wieder öffentlich bekundet, dass für Sie der Neubau eines Klinikums an einem anderen Standort als der jetzige ihr Ziel sei.
Dazu haben wir folgende Fragen:
- Gibt es eine Flächenermittlung für den Bedarf an zu versiegelnden Quadratmetern?
- In welchem Bereich soll ein solcher Neubau entstehen?
- Mit welchen Grundstückskosten wird gerechnet?
- Mit welchen Fördersatz wird der Ankauf eines Grundstücks für einen Klinikum-Neubau bezuschusst?
- Haben Sie konkrete – bereits geprüfte – Vorstellungen über eine Nachnutzung der jetzigen Standorte?
- In welcher Höhe müssen gegebenenfalls Fördermittel, die in die jetzigen Standorte geflossen sind, zurückgezahlt werden?
- Wir bitten um eine Zusammenstellung der Kosten für einen eventuellen Neubau, wobei wir davon ausgehen, dass ein solcher Neubau über mindestens die gleichen Kapazitäten und Einrichtungen verfügt, wie in den derzeitigen Gebäuden.
- Die Fördermittelbindung beträgt in der Regel 25 Jahre. Wie hoch ist die Summe der Förderung, die in den vergangenen 25 Jahren in das Klinikum geflossen sind.
- Inwieweit gibt es Abstimmungen mit dem Landkreis Bayreuth als gleichberechtigten Miteigentümer und Partner?
- Gibt es bereits Vorstellungen, in welchen Haushaltsjahren welche finanzielle Belastungen entstehen?
- Ende September 2020 haben Sie am Spatenstich für das neue Gebäude des Medizin-Campus teilgenommen. Was wird mit diesem Gebäude geschehen, wenn Ihr Ziel der Verlagerung des Klinikums umgesetzt werden sollte?
- Müssen ggf. an einem neuen Standort vorhandene Gebäude abgerissen werden. Wenn ja, welche Kosten würden hierfür stehen und inwieweit wären diese förderfähig?
- Ist von Ihnen geplant, das Klinikum in private Hand zu überführen (Privatisierung)?
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Müller
Fraktionsvorsitzender
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