Stabilisierungshilfen für den Landkreis Kulmbach und sieben Kommunen
Kulmbach, 06.11.2020: In München hat am Donnerstag 05.11.2020 der „Verteilausschuss“, ein Gremium aus Vertretern der Staatsregierung und der Kommunalen Spitzenverbände, über die Anträge der bayerischen Kommunen an den Freistaat auf Gewährung zusätzlicher Finanzausgleichsmittel entschieden.
Für die Landkreise standen dabei insgesamt 18 Millionen Euro zur Verfügung, 35 der 71 bayerischen Landkreise hatten in diesem Jahr einen entsprechenden Bedarfszuweisungsantrag an den Freistaat gestellt.
Gestern Nachmittag erreichte Landrat Klaus Peter Söllner – aktuell noch immer in häuslicher Quarantäne – die Nachricht, dass dem Landkreis Kulmbach auf seinen Antrag für das Jahr 2020 insgesamt 1,8 Millionen Euro Sondermittel bewilligt werden, davon 300 000 Euro als Bedarfszuweisung und 1,5 Millionen Euro als Stabilisierungshilfe. Das bedeutet mittlerweile im achten Jahr in Folge einen zusätzlichen Millionenbetrag für den Kreishaushalt.
Landrat Söllner zeigte sich sehr erfreut, dass der Freistaat insbesondere in den aktuell schwierigen Zeiten diese „hervorragende finanzielle Unterstützung“ aufrechterhalten hat: „Die gewährten Stabilisierungshilfen verbessern die Finanzsituation des Landkreises erheblich, wir werden diese Mittel – wie vom Freistaat vorgegeben – zum Abbau der Verschuldung und zur Vermeidung neuer Schulden einsetzen. Dies hilft natürlich auch unseren Städten und Gemeinden über die dadurch eintretende Entlastung bei der Kreisumlage.“
Seit dem Jahr 2013 konnte der Landkreis Kulmbach laut Landrat Söllner den Schuldenstand von rd. 25 Millionen Euro auf mittlerweile rd. 11 Millionen Euro verringern. Der Landrat: „Dabei hat die finanzielle Unterstützung des Freistaats dem Landkreis Kulmbach und seinen Kommunen sehr geholfen. Mein Dank gilt Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Staatsminister Albert Füracker und unseren Abgeordneten des Bayerischen Landtags für die Bereitstellung der Mittel. Auch allen kommunalen Spitzenverbänden, hierbei insbesondere dem Bayerischen Landkreistag mit Präsident Landrat Christian Bernreiter und Geschäftsführer Dr. Johann Keller gilt unser herzlicher Dank. Der für 2020 bewilligte Betrag ist für mich sicherlich ein Stück weit auch als Anerkennung unserer soliden Haushaltsführung und unserer nach wie vor intensiven Konsolidierungsanstrengungen zu sehen.“
Auch sieben Kommunen im Landkreis Kulmbach kommen für dieses Jahr in den Genuss von Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen des Freistaates Bayern. Dies sind im Einzelnen:
Grafengehaig 150.000 Euro, Harsdorf 120.000 Euro, Kupferberg 25.000 Euro, Marktleugast 600.000 Euro, Pressseck 770.000 Euro, Stadtsteinach 770.000 Euro, Thurnau 400.000 Euro.
Bedarfszuweisungen werden vom Freistaat im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs gewährt, um der außergewöhnlichen Lage und den besonderen Aufgaben von Städten, Gemeinden und Landkreisen im Einzelfall Rechnung zu tragen. Als spezielle Form der Bedarfszuweisung wurde ab 2012 das Instrument der Stabilisierungshilfen eingeführt. Mit diesen werden gezielt Kommunen unterstützt, die von strukturellen Problemstellungen und einer negativen Einwohnerentwicklung betroffen sind und sich unverschuldet in einer finanziell schwierigen Situation befinden. Seit 2014 sind Stabilisierungshilfen daran geknüpft, dass durch die betreffende Kommune ein Haushaltskonsolidierungskonzept erstellt und umgesetzt wird. Der Freistaat hat die Finanzausgleichsmittel für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen seit 2013 stark erhöht, im laufenden Jahr stehen dafür landesweit insgesamt 120 Millionen Euro zur Verfügung. Ein erheblicher Teil dieser Mittel fließt nach Oberfranken.
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