Bamberg: Neuordnung ERTL-Zentrum – Stadt Bamberg in allen Instanzen erfolgreich  

Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Rechtsauffasung der Stadt. Der OB lädt zum Dialog zur weiteren Vorgehensweise ein.

Das durch die Stadt Bamberg im Jahr 2017 eingeleitete Verfahren zur Überprüfung des Hallstädter Bebauungsplans „Neuordnung ERTL-Zentrum“ hat nunmehr seinen rechtskräftigen Abschluss gefunden. Ergebnis: Der angegriffene Bebauungsplan der Stadt Hallstadt ist unwirksam. Die Auffassung der Stadt Bamberg, dass der Hallstädter Plan berücksichtigungswürdige Interessen der Nachbarkommune im Hinblick auf die Bamberger Einzelhändler nicht ordnungsgemäß abbildet, wurde damit sowohl auf Landes- wie auch auf Bundesebene in vollem Umfang bestätigt. Trotz des juristischen Erfolgs setzt die Stadt Bamberg auch in Zukunft „auf gut nachbarschaftliche Beziehungen zu Hallstadt und bietet den Dialog ausdrücklich an“, so Oberbürgermeister Andreas Starke.

Bereits im November des vergangenen Jahres hatte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) als höchstes Verwaltungsgericht im Freistaat mit seinem Urteil festgestellt, dass der beanstandete Hallstadter Bebauungsplan zum ERTL-Zentrum nicht mit den Zielen der Landesplanung vereinbar ist. Insbesondere seien Kaufkraftabflüsse für den Bamberger Handel nicht ordnungsgemäß durch die Stadt Hallstadt ermittelt und in die Planungserwägungen eingebracht worden. Die Stadt Bamberg hatte hierzu im Verfahren ein unabhängiges und umfangreiches Gutachten vorgelegt, um die eigene Rechtsauffassung zu untermauern. An der Richtigkeit seines Inhalts konnte der BayVGH keine Zweifel erkennen und legte es folgerichtig seiner Entscheidung zugrunde. Weiterhin stützt das Urteil die Auffassung der Stadt Bamberg, dass sich die Stadt Hallstadt bei der nun anstehenden neuen Beplanung des betreffenden Gebiets im Laubanger mit der „Besonderen Arbeitsgemeinschaft Bamberg – Bischberg – Hallstadt – Hirschaid“ – ins Benehmen setzen muss. Ansonsten droht eine Verletzung des interkommunlan Abstimmungsgebots und damit ein erneut fehlerhafter Bebauungsplan. OB Andreas Starke: „Wir sind gesprächsbereit. Wir wollen eine Konfliktlösung und keine Konfrontation.“

Den Einschätzungen der Stadt Bamberg und des BayVGH schloss sich nun noch das Bundesverwaltungsgericht an und wies die Beschwerde der Stadt Hallstadt „klipp und klar“ zurück. Die Stadt Hallstadt habe es versäumt, sich mit dem Gutachten der Stadt Bamberg bereits im Verfahren vor dem BayVGH intensiv auseinanderzusetzen. Aufgrund der höchstrichterlichen Entscheidung fehlt dem neugeordneten ERTL-Zentrum das Planungsrecht.

Dies gilt auch für verschiedene Baugenehmigungen: Die Stadt Bamberg hatte Klage gegen genehmigte Nutzungsänderungen im dortigen Fachmarktzentrum erhoben. Angesichts der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts können diese Baugenehmigungen keinen Bestand haben, so die Erklärung der Stadt Bamberg. Wie OB Andreas Starke mitteilt, will die Stadt Bamberg nun im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft Bamberg – Bischberg – Hallstadt – Hirschaid über die weitere Vorgehensweis beraten. Juristische Klarheit sei nun geschaffen worden und es gelte weiterhin, die Innenstädte zu schützen und „den Dialog innerhalb der kommunalen Familie zu verbessern“, so der Bamberger Oberbürgermeister.

610_Beschl_ BVerwG v_ 15_10_20 iS Bamberg gg_ Hallstadt