Landratsamt Bayreuth: Der Schulstart nach den Herbstferien – Aktuelle Regelungen und Bedingungen für den Unterrichtsbetrieb
Gemäß der Achten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, § 18, sind Unterricht und sonstige Schulveranstaltungen sowie die Mittagsbetreuung an Schulen im Sinne des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs-und Unterrichtswesen (BayEUG) zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass dem Infektionsschutz Rechnung getragen wird. Es soll an bayerischen Schulen auf absehbare Zeit keine automatischen Klassenteilungen oder Schulschließungen geben, wie es auf der Basis des Hygieneplans vom 02.10.2020 ursprünglich vorgesehen war. Das Ziel ist es, möglichst umfassend zum Präsenzunterricht zurückzukehren und diesen so lange wie möglich aufrecht zu erhalten. Das Gesundheitsamt kann weiterhin an einzelnen Schulstandorten Maßnahmen veranlassen, die sich an dem jeweils aktuell gültigen Hygieneplan orientieren. Der Drei-Stufen-Plan findet keine Anwendung mehr.
Für den Landkreis und die Stadt Bayreuth: Um dennoch das Infektionsgeschehen in den Schulen in der Stadt und im Landkreis Bayreuth auf niedrigem Niveau zu halten, sollte aufgrund der aktuellen Inzidenzwerte wo immer möglich auf Abstände geachtet werden. Möglichst stabile Kohorten erleichtern die Nachverfolgung von Infektionsketten und minimieren die Zahl der potentiell angesteckten Personen.
In allen Jahrgangsstufen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung auch am Platz verpflichtend.
Derzeitige Quarantäneanordnungen im Bereich der Grund-und Mittelschulen:
• Graser-Grundschule Bayreuth: 19 Schulkinder und eine Lehrkraft bis einschließlich 09.11.2020.
• Grundschule Gefrees: 16 Schulkinder und drei Lehrkräfte bis einschließlich 10.11.2020.
• Grundschule Pegnitz: 24 Schulkinder und eine Lehrkraft bis einschließlich 10.11.2020.
• Mittelschule Eckersdorf: 13 Schülerinnen und Schüler sowie eine Lehrkraft bis einschließlich 09.11.2020.
• Mittelschule Pottenstein: 31 Schülerinnen und Schüler sowie drei Lehrkräfte bis einschließlich 06.11.2020.
• Maskenpflicht
Es gibt keinen Ermessensspielraum der Schulen und der Schulverwaltung bei den rechtlichen Vorgaben der Infektionsschutzverordnung:
Es ist gegebenenfalls darzulegen, aus welchen konkreten gesundheitlichen Gründen in der konkret relevanten Tragesituation keine Maske getragen werden könne. Ein Attest muss erkennen lassen, welche Beeinträchtigung bei der Schülerin oder dem Schüler festgestellt wurde und inwiefern sich deswegen das Tragen eines Mund-Nasenschutzes nachteilig auswirkt. Ein Attest muss konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten, um der Schulleitung eine Überprüfung der tatbestandlichen Voraussetzungen zu ermöglichen. Seitens der Schulen und der Schulverwaltung hat man Verständnis für die elterlichen Sorgen. Lehrkräfte setzen die Maskenpflicht in den Schulen bestmöglich um. Wenn sich ein Kind einmal unter der Maske unwohl fühlt, werden Lösungen gefunden.
Luftqualität in Klassenzimmern
Mindestens alle 45 Minuten muss in den Unterrichtsräumen eine Stoßlüftung bzw.Querlüftung durch vollständig geöffnete Fenster über mehrere Minuten, mindestens fünf Minuten, erfolgen. Gemäß Richtlinie sind Investitionskosten für technische Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften in Schulen (FILS-R) förderfähig: Gefördert wird für Schulen die Beschaffung von CO2–Sensoren grundsätzlich für jeden Klassen-und Fachraum und von mobilen Luftreinigungsgeräten mit Filterfunktion für Räume, die nicht ausreichend durch gezieltes Fenster öffnen oder durch eine raumlufttechnische Anlage (RLT-Anlage) gelüftet werden können. RLT-Anlagen beeinflussen den Zustand der Raumluft hinsichtlich Lufttemperatur, Luftfeuchte und Luftqualität. Sie sorgen sowohl für den Luftaustausch als auch für die thermische Luftbehandlung in Räumen und Gebäuden. Eine Förderungist möglich für Räume, in denen nur Oberlichter oder sehr kleine Fensterflächen geöffnet werden können, für innenliegende Fachräume, für Räume mit RLT-Anlagen mit Umluftbetrieb und ohne ausreichende Filter, in denen Fenster nicht geöffnet werden können. Über das Schulamt laufen derzeit Abfragen bei den Schulen, um eine zeitnahe Lösung herbei zuführen. Insgesamt erfordert die Kurzfristigkeit bei der Umsetzung von Maßnahmen höchste Flexibilität und eine enorme Kommunikationsanstrengung aller Beteiligten.
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