Landratsamt Bamberg informiert: „Deutschlandweit einheitliche neue Corona-Regeln ab sofort bis Ende November“

Symbolbild Corona Mundschutz

Für den Freistaat Bayern gilt nun die 8. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

Lockdown für Gastronomie außer Außer-Haus-Verkauf und Stopp für Veranstaltungen aller Art. Kitas und Schulen bleiben aber offen

Der Freistaat Bayern hat mit der 8. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) die deutschlandweit abgestimmten und einheitlich durchzuführenden Maßnahmen, wie sie von der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 28. Oktober in einer Videokonferenz beschlossen wurden, übernommen. Mit Ausnahme von Schulen und Kitas sowie des Einzelhandels schließen Kultur-, Freizeit- und alle Sporteinrichtungen für den Mannschaftssport sowie alle Gastronomiebetriebe bis Ende November. Vor dem Hintergrund dramatisch steigender Infektionszahlen, auch in Stadt und Landkreis Bamberg, ist es das Ziel aller Maßnahmen private Kontakte auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Die Situation ist ernster als im Frühjahr. Damals lag der höchste Wert der 7-Tages-Inzidenz in Stadt und Landkreis bei rund 80. Heute dagegen liegen der Landkreis bei 122 und die Stadt Bamberg bei 155, Tendenz weiter steigend. Landrat und Oberbürgermeister appellieren „an die Solidarität und gegenseitige Rücksichtnahme der Bürgerinnen und Bürger.“

Ab Montag, 2. November bis Ende November gelten weitreichende neue Maßnahmen, die die bisherigen Regelungen in Bezug auf Kontaktbeschränkungen und Veranstaltungen deutlich übertreffen. Sie basieren auf den Beschlüssen des Treffens der Kanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder am 28. Oktober und dem Bericht der Sitzung des bayerischen Kabinetts am 29. Oktober. Oberbürgermeister Andreas Starke und Landrat Kalb stehen „angesichts der auch im Landkreis und vor allem der Stadt dramatisch und ungebremst steigenden Infektionszahlen hinter den Maßnahmen und begrüßen die bundesweite Einheitlichkeit“, so Kalb und Starke übereinstimmend. Der Freistaat Bayern hat mit der 8. BayIfSMV diese Vorgaben für Bayern mit Wirkung ab dem 2. November übernommen.

„Was wir jetzt brauchen, ist eine Reduzierung der Kontakte im privaten Bereich, weil bei 75% der Infektionen die Ansteckungsumstände unklar sind. Bei stetig steigenden Fallzahlen, steigt auch die Zahl der schweren Fälle. Des-halb heißt es, Abstand halten, Kontakte verringern und nicht notwendige private Reisen und Besuche vermeiden“, so Landrat Johann Kalb in einer Krisensitzung. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum sei jetzt begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen.

Oberbürgermeister Starke wies auf eine wichtige Information für alle Eltern hin: „Kitas und Schulen bleiben offen, solange es irgendwie geht. Damit wollen wir Familien und Unternehmen helfen und die Situation planbar machen. Geöffnet bleiben auch Geschäfte, Friseure und Praxen für medizinisch notwendige Behandlungen“, so der OB.

Sowohl Landrat als auch Oberbürgermeister riefen im Hinblick auf die verfügte Schließung der Gastronomiebetriebe im November die Bevölkerung auf, Speisen zum Abholen oder Liefern zu bestellen. Bambergs Oberbürgermeister fügte an: „Für die Gastronomen und Übernachtungsbetriebe ist die aktuelle Regelung ein harter Schlag. Viele haben sich in den vergangenen Monaten etwas einfallen lassen. Umso bedauerlicher ist es, wenn die Gastronomen betroffen sind.“

Unisono mit der Leiterin des Staatlichen Gesundheitsamtes, Dr. Susanne Paulmann, appellierten Landrat und Oberbürgermeister an die Solidarität und Einsicht der Bevölkerung: „Neben allen staatlichen Regeln geht es um die Rücksichtnahme und Sorge jedes Einzelnen um die Gesundheit des Anderen. Darum bitten wir Sie und dafür danken wir Ihnen!“

Die 8. BayIfSMV enthält folgende, ab dem 2. November bis Ende November geltende Regelungen:

  • Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstands sind auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Der Aufenthalt im öffentlichen wie im privaten Raum ist begrenzt auf die Angehörigen des eigenen Hausstands und höchstens eines weiteren Hausstands, jedoch in jedem Fall auf maximal 10 Personen.
  • Gastronomiebetriebe sowie Bars, Kneipen und ähnliche Einrichtungen bleiben geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause sowie Betriebskantinen.
  • Der Groß- und Einzelhandel bleibt unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen insgesamt geöffnet. Es darf sich in den Geschäften aber weiterhin nur ein Kunde je 10 m² Verkaufsfläche aufhalten.
  • Schulen und Kindergärten sowie Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe sowie vergleichbare Beratungseinrichtungen bleiben geöffnet.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe müssen geschlossen bleiben. Medizinisch notwendige Behandlungen (z. B. Physio-, Ergo-, Logotherapie, Podologie) bleiben weiter möglich. Friseursalons bleiben unter den bestehenden Hygieneauflagen geöffnet.
  • Messen, Kongresse und Tagungen dürfen nicht stattfinden.
  • Freizeiteinrichtungen und -institutionen müssen geschlossen werden: Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen, Kinos, Freizeitparks und Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen, Thermen, Fitnessstudios, Wellnesseinrichtungen, Museen, Zoos und ähnliche Einrichtungen.
  • Freizeit- und Amateursportbetrieb mit Ausnahme des Individualsports allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen sind untersagt. Profisport-veranstaltungen dürfen nur ohne Zuschauer stattfinden.
  • Veranstaltungen aller Art werden untersagt, ausgenommen sind verfassungsrechtlich geschützte Bereiche (z. B. Gottesdienste, Versammlungen nach dem Bayerischen Versammlungsgesetz, ggf. unter weitergehenden Auflagen).

Telefon-Hotlines für Fragen in Zusammenhang mit Corona

Coronavirus Hotline Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Allgemeine Fragen aktuelle Lage / Schulschließungen / Verhaltensempfehlungen / gesundheitliche Fragen
Telefon 09131/6808 5101
Mo-So 8-18 Uhr

Coronavirus-Hotline Freistaat Bayern
Einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen
Telefon 089/122 220
Mo-So 8-18 Uhr

Landratsamt Bamberg:
Hotline für allgemeine Fragen mit lokalem Bezug
Telefon 0951/85 9722
Mo-Do 9-15 (02.-05.11.) Fr 9-12 Uhr (06.11.2020)

Hotline des Gesundheitsamtes Bamberg für Reiserückkehrer aus ausländischen Risikogebieten:
Telefon 0951/85 9700
Mo-Do 9-15 Uhr, Fr 9-12 Uhr

Corona Hotline – Wirtschaftsförderung Stadt Bamberg
Ansprechpartner für Unternehmen Stadt Bamberg
Telefon 0951/87 1313
(zu den Öffnungszeiten Stadt Bamberg)

Corona Hotline – Wirtschaftsförderung Landkreis Bamberg
Ansprechpartner für Unternehmen Landkreis Bamberg
Telefon 0951/85-207
(zu den Öffnungszeiten Landratsamt Bamberg)

Testzentren für Bürgerinnen und Bürger ohne Symptome:
Stadt Bamberg, Am Sendelbach 15, Mo-Do 14-18 Uhr
Landkreis Bamberg, Scheßlitz, Oberend 32 (alter Netto), Mo, Mi, Fr 8-10 Uhr

Menschen mit Symptomen wenden sich bitte an ihren Hausarzt oder die Telefonnummer 116 117.