Stadt Bamberg informiert: Was ist eigentlich mit der Corona-Ampel?

Mit dem Beginn des „Lockdown light“ oder „Lockdown 2.0“ am heutigen Montag stellt sich für viele die Frage, wie sich die bisher in Bayern geltenden „Ampelregelungen“ in die neue Systematik einfügen. Die Antwort dazu in Kurzfassung: Die Ampel hat Pause.

Im Einzelnen stellt es sich so dar:

Die Achte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (8. BayIfSMV) gilt vom 2. November 2020 bis Ende November 2020; sie setzt die Siebte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (7. BayIfSMV) außer Kraft.

Sprich, die in der 7. BayIfSMV in den Paragraphen 24,25,26 beschriebenen Maßnahmen für die Sieben-Tage-Inzidenzen größer 35, größer 50, größer 100 werden nicht mehr erwähnt. Grund: Die in der 8. BayIfSMV verabschiedeten Maßnahmen gehen in vielen Bereichen weiter als die Regelungen der sogenannten Corona-Ampel; lediglich Paragraph 24 der 8. BayIfSMV enthält einige Regelungen der alten Inzidenz >50.

Zusätzlich zu der 8. BayIfSMV gelten die Allgemeinverfügungen der Stadt Bamberg bzgl. der Maskenpflicht auf stark frequentierten Plätzen, zum Verbot des Außer-Haus-Verkaufs alkoholischer Getränke in den definierten Bereichen und Zeiten, sowie die Allgemeinverfügung zur Pflege (so lange wie angegeben).