Durchsuchungen im Landkreis Kulmbach führen zu Waffen und Betäubungsmitteln
Lkr. Kulmbach. Im Laufe der vergangenen Woche mussten die Ermittlungsbeamten der Polizeiinspektion Kulmbach insgesamt sechs Durchsuchungsbeschlüsse für Wohnungen im Landkreis Kulmbach vollziehen. In insgesamt fünf Strafverfahren sollte die Wohnungsdurchsuchung zum Auffinden von Beweismitteln führen. Die Beamten wurden in allen Verfahren fündig.
Zunächst war in einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein 49-Jähriger Mann verdächtigt worden, eine Langwaffe zu besitzen ohne im Besitz der erforderlichen Erlaubnis zu sein. Da nicht eindeutig klar war, an welchem Ort sich die Waffe befindet, wurden am vergangenen Donnerstag drei richterliche Beschlüsse durch die Beamten der PI Kulmbach und der OED Bayreuth vollzogen. Teile der Waffe konnten bei einem Bekannten des Beschuldigten aufgefunden werden, da dieser die Waffe an sich genommen hatte um einen Missbrauch damit zu verhindern. Da er jedoch keinerlei Interesse an der Waffe hatte, hatte er Selbige bereits vor Eintreffen der Beamten unbrauchbar gemacht. Die zersägten Waffenteile wurden sichergestellt. Beide Männer müssen sich nun wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz verantworten und unter Betrachtung der jeweiligen Umstände auf ein mildes Urteil hoffen.
In einem weiteren Strafverfahren wegen Verstoßes nach dem Waffengesetz stand ein 40-jähriger Mann im Verdacht unerlaubt Schusswaffen zu besitzen. Als am Dienstagmorgen die Beamten der PI Kulmbach mit zwei Diensthundeführern der OED Bayreuth vor der Tür standen, war der Kulmbacher Wohnungsinhaber sichtlich überrascht. Die Beamten konnten im Rahmen der Durchsuchung mehrere verbotene Waffenteile auffinden. Zudem besaß der Beschuldigte auch unterschiedliche Munition für welche eine Erlaubnis erforderlich ist. Dass der Beschuldigte seine Waffen nicht ordnungsgemäß aufbewahrte und zudem noch eine geringe Menge Marihuana sichergestellt wurde, wird die Situation des Besitzers nicht wesentlich verbessern. Er sieht sich nun, wegen Verstößen nach dem Waffengesetz und dem Betäubungsmittelgesetz mit dem Gesetz konfrontiert. Waffen und Munition werden wohl nach Abschluss der Ermittlungen der Vernichtung zugeführt.
Aufgrund von Ermittlungen ergab sich in einem weiteren Fall der Verdacht, dass ein 22-jähriger Mann aus Kulmbach unerlaubt Betäubungsmittel in seiner Wohnung anbaut. Dieser Verdacht bestätigte sich, als die Zivilbeamten die Wohnung aufsuchten und die Durchsuchung vollzogen. Trotzdem der Wohnungsinhaber bei den Maßnahmen mit der Polizei kooperierte, waren die Beamten mehrere Stunden mit dem Abbau einer professionellen Aufzuchtanlage und der Sicherstellung der an verschiedenen Örtlichkeiten in der Wohnung aufbewahrten Betäubungsmittel beschäftigt. Insgesamt wurde Marihuana im niedrigen dreistelligen Grammbereich, eine Ecstasytablette und die Aufzuchtanlage sichergestellt. Inwieweit der Beschuldigte im Verdacht steht mit dem angebauten Rauschgift Handel getrieben zu haben, werden erst die weiteren Ermittlungen ergeben.
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