Stadt Bamberg erlässt Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte in Pflege- und Behinderteneinrichtungen
Schutz der Bewohner hat Vorrang
Ältere und kranke Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen sind durch das Corona Virus besonders gefährdet und bedürfen demnach eines besonderen Schutzes. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Bamberg mit Wirkung zum 29. Oktober 2020, 0:00 Uhr eine Allgemeinverfügung mit folgenden Regelungen erlassen:
Jeder Bewohner einer Pflege- bzw. Tagespflegeeinrichtung darf Besuch von nur von einer Person täglich erhalten. Dies betrifft im Einzelnen folgende Einrichtungen:
- vollstationäre Einrichtungen der Pflege
- Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden.
- teilstationäre Einrichtungen der Tagespflege
- ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege.
Ausgenommen von dieser Besuchseinschränkung sind
- Besucher, die einer zwingend notwendigen Begleitperson bedürfen.
- therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche.
- Besuche durch Dienstleistungserbringer für nicht aufschiebbare Maßnahmen (z. B. medizinische Dienstleistungen).
- Angehörigenbesuche bei Vorliegen eines dringenden Notfalls.
- medizinisch-therapeutisch indizierte Angehörigenkontakte.
- Begleitung Sterbender.
Wichtig: Die Regelungen legen den erforderlichen Mindeststandard fest. Die genannten Einrichtungen können im Rahmen ihrer Schutz- und Hygienekonzepte auch strengere oder ergänzende Regelungen treffen.
Ein Verstoß gegen die Allgemeinverfügung kann mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung tritt am morgigen Donnerstag, 29.10.2020, um 0:00 Uhr in Kraft und gilt bis 31.12.2020.
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