Landkreis Bamberg erlässt Allgemeinverfügung zur Einschränkung der Besuchsrechte in Pflegeheimen

Symbolbild Corona Mundschutz

Schutz der Bewohner von Pflegeeinrichtungen

Ältere und kranke Menschen sowie Menschen mit Vorerkrankungen sind durch das Corona Virus besonders gefährdet und bedürfen demnach einen besonderen Schutz.

Vor diesem Hintergrund erlässt das Landratsamt Bamberg mit Wirkung zum 29. Oktober 2020, 0:00 Uhr folgende Allgemeinverfügung:

1. Jeder Bewohner einer Pflege- bzw. Tagespflegeeinrichtung darf Besuch von nur von einer Person täglich. Dies betrifft im Einzelnen folgende Einrichtungen:

  • vollstationäre Einrichtungen der Pflege
  • Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, in denen Leistungen der
    Eingliederungshilfe über Tag und Nacht erbracht werden.
  • teilstationäre Einrichtungen der Tagespflege
  • ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zwecke der außerklinischen Intensivpflege.

2. Ausgenommen von dieser Besuchseinschränkung sind

  • Besucher, die einer zwingend notwendigen Begleitperson bedürfen.
  • therapeutische oder medizinisch notwendige Besuche.
  • Besuche durch Dienstleistungserbringer für nicht aufschiebbare Maßnahmen (z. B.
    medizinische Dienstleistungen).
  • Angehörigenbesuche bei Vorliegen eines dringenden Notfalls.
  • medizinisch-therapeutisch indizierte Angehörigenkontakte.
  • Begleitung Sterbender.

3. Die Regelungen legen den erforderlichen Mindeststandard für die Besucheranzahl fest. Sofern in den Schutz- und Hygienekonzepten der genannten Einrichtungen strengere oder ergänzende Regelungen getroffen werden, finden diese weiterhin Anwendung.

4. Ein Verstoß gegen diese Allgemeinverfügung wird mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet.

5. Diese Allgemeinverfügung tritt am morgigen Donnerstag, 29.10.2020 um 0:00 Uhr in Kraft.