CSU Dormitz berichtet von der Gemeinderatssitzung am 22.10.2020

Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 22.10.2020:

1. Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 17.9.2020

2. Wechsel an der Spitze der Grundschule; Vorstellung der neuen Rektorin

3. 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan „Sebalder Straße“

3.1. 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und Grünordnungsplan „Sebalder Straße“
Behandlung der Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

3.1.1 Bebauungsplanänderung Sebalder Str. ; Stellungnahme Wasserwirtschaftsamt Kronach

3.1.2 Bebauungsplanänderung Sebalder Str. ; Stellungnahme der Bayernwerk Netz GmbH

3.1.3 Bebauungsplanänderung Sebalder Str. ; Stellungnahme N-Ergie Netz GmbH/ Maindonau
Netzgesellschaft

3.1.4 Bebauungsplanänderung Sebalder Str. ; Stellungnahme der Deutschen Telekom Technik GmbH,
Nürnberg

3.1.5 Bebauungsplanänderung Sebalder Str. ; Stellungnahme von Frau S. und Herrn J.

3.1.6 Bebauungsplanänderung Sebalder Str. ; Stellungnahme von Herrn W.

3.2 1. Bebauungsplanänderung Sebalder Str.; Satzungsbeschluss

4. Bauvoranfrage auf Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses, sowie eines Einfamilienwohnhauses
nahe „An den Eichen“

5. Stadt-Umland-Bahn; Initiative Ost-Ast – Vorstellung des Konzepts

6. Bauantrag zur Errichtung zweier Doppelhaushälften nahe Baugebiet Sebalder Straße; Fl.-Nr. 231

6.1 Bauantrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte – Haus A – nahe Baugebiet Sebalder Straße

6.2 Bauantrag auf Neubau einer Doppelhaushälfte – Haus B – nahe Baugebiet Sebalder Straße

7. Liefervereinbarung zur Lieferung des Mittagessens der KiTa Glückskinder und der
Mittagsbetreuung ab dem Januar 2021

8. Antrag der Schützenfreunde Dormitz zur Sportförderung 2020

9. Neuerlass der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ab dem 1. Januar 2021

10. Bekanntgabe von Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung

11. Informationen

Sitzungsverlauf:

Zu Beginn der Sitzung stellte Christoph Schmitt den Antrag zur Geschäftsordnung den Tagesordnungspunkt 6 der öffentlichen Sitzung zu verschieben, da die bei der Ladung übermittelten Informationen ungenügend seien, sowie den Tagesordnungspunkt 2 der nicht-öffentlichen Sitzung im öffentlichen Teil zu behandeln, da es keinen erkennbaren Grund für die nicht-öffentliche Behandlung dieses Punktes gäbe. Der Antrag wurde von der Mehrheit des Gemeinderates abgelehnt.

Nach der Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.9.2020, stellte sich die neue Rektorin der Grundschule, Frau Antje Brück, vor. Sie hat in enger Absprache mit dem Schulamt die Kombiklassen für die erste und zweite Jahrgangsstufe eingeführt. Besonders stellte sie heraus, dass die Grundschule nun über zwei Smartboards und 5 Surface-Tablets verfügt. Für die Zukunft würde sie sich – neben dem weiteren digitalen Ausbau – eine Laufbahn und eine Sprunggrube für den Sportunterricht wünschen.

Unter Punkt 3 wurde die 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und der Grünordnungsplan für das KiTa-Gelände „Sebalder Straße“ behandelt. Von Behörden und Trägern öffentlicher Belange wurden keine weiteren Einwendungen erhoben.
Unter 3.1.5 wurde hervorgebracht, dass eine objektive Abwägung unter den Mitgliedern des Gemeinderates am 3.3.2020 nicht stattgefunden hätte und somit eine Bekanntgabe der Abstimmungsergebnisse über die Abwägung der einzelnen Einwendungen nicht mehr möglich sei. Zudem sei eine Namensänderung der Objektbezeichnung inakzeptabel und abzulehnen.
Der Gemeinderat verwies auf die weiterhin gültigen Beschlüsse vom 3.3.2020 und 16.7.2020, sowie auf die Änderung im Flächennutzungsplan vom 16.7.2020.

Im Punkt 3.1.6 brachte ein Anlieger eine neue Einwendung hinsichtlich seiner Verkehrssicherungspflicht und einer sich daraus ergebenden möglichen Schadensersatzpflicht vor. Er strebe mit der Gemeinde Dormitz einen Haftungsausschluss an, ansonsten müsse er das Waldstück roden, da eine wirtschaftliche Nutzung nicht mehr möglich sei (mehrmals jährlich Gutachten, Versicherung). Der Gemeinderat beschloss eine derartige Vereinbarung auf Verlangen zu schließen, wenn eine weitere gehende rechtliche Prüfung, die außerhalb des Bebauungsplanverfahrens erfolgen könne, ein Haftungsrisiko ergibt.
Zum Abschluss des Punktes 3 wurde die 1. Bebauungsplanänderung und -erweiterung und der Grünordnungsplan als Satzung beschlossen.

Im Tagesordnungspunkt 4 ging es um die Bauvoranfrage für ein Mehrfamilienwohnhaus und ein Einfamilienwohnhaus, dessen Erschließung über „An den Eichen“ erfolgen soll. Das Gebiet liegt laut Gemeindeverwaltung innerhalb des im Zusammenhang gebauten Ortsbereiches und das Bauvorhaben ist somit grundsätzlich zulässig. Die zwei Gebäude werden mit Flachdach errichtet und es sind 10 Stellplätze vorgesehen. In der vorgestellten Größe fügen sich die Baukörper in die bestehende Bebauung ein.Der Gemeinderat erteilte der Bauvoranfrage sein Einvernehmen.

Unter Punkt 5 wurde das Konzept der StUB durch den Bauplanungsreferenten Herrn Weber und Frau Kern vorgestellt. Derzeit befindet sich das Projekt in der zweiten von vier Phasen. In dieser Phase werden Verkehrsgutachten erstellt. Die Förderfähigkeit der StUB ergibt sich aus einer standardisierten Bewertung, welche einer Kosten-Nutzen Analyse entspricht.

Der konzipierte Verlauf der Strecke erstreckt sich von Erlangen über Dormitz und Neunkirchen am Brand bis nach Eschenau (Anschluss an die Gräfenbergbahn).Besonders betonte Herr Weber, dass die StUB Vorrangigkeit im Verkehr hätte, d. h. der Motorisierte-Individual-Verkehr (MIV) wird, wenn nötig, angehalten, damit sie vorbeifahren kann. Dies führte zu einer regen Diskussion, da dies aufgrund der Beengtheit der Dormitzer Hauptstraße innerhalb des Ortes schwer verwirklichbar erscheint. Vielmehr müsste der Verkehr mit einer Ampelschaltung vor dem Ort der StUB die Vorrangigkeit gewähren, was zeitweise zu Stau führen würde. Zudem würde ein Halten der StUB zum Ein- und Aussteigen entlang der Fahrbahn für Stau sorgen, wohingegen die Busse derzeit durch die Nutzung der Busbuchten einen weiter fließenden Verkehr ermöglichen.

Weitere Fragen richteten sich nach Attraktivität für Pendler z.B. mittels Park and Ride Angeboten. Die Erfahrung zeige jedoch, dass Pendler, die mehrmals umsteigen müssten, oftmals mit dem Auto bis zum Ziel durchfahren. Nach Berechnungen von 2012 geht man bei von einer Erhöhung der Nutzung des ÖPNV von 3200 auf 4400 Personen pro Tag auf der Teilstrecke Dormitz – Weiher aus. Der Individualverkehr (derzeit an Werktagen ca. 13.000 Fahrzeuge) würde sich um ca. 1000 reduzieren.

Der ÖPNV ist in Dormitz derzeit sehr gut getaktet und ob sich dies bei der StUB im gleichen Maße verwirklichen lässt, ist unbekannt. All diese Fragen, bzw. sogar, ob die StUB innerhalb des Ortes ein- oder mehrgleisig verkehren würde, lassen sich aber erst im Rahmen der weiteren Planung beantworten. Diese Planungsphase soll bis Anfang 2022 abgeschlossen werden.
Der Gemeinderat wird in einer der nächsten Sitzungen beraten, ob er sich für eine weitere Beteiligung am „Landkreisübergreifenden Interkommunalen Bündnis Ostast StUB (LIBOS)“ entscheidet.

Im Punkt 6 der Tagesordnung ging es um den Bauantrag zweier Doppelhaushälften nahe dem Baugebiet „Sebalder Straße“. Erschlossen wird das Grundstück von der Kleinsendelbacher Straße aus über eine Privatstraße. Errichtet werden sollen zwei Doppelhaushälften mit Erdgeschoss, Obergeschoss und Spitzboden. Abgeschlossen wird das Doppelhaus durch einSatteldach mit geringer Neigung, so dass sich der Baukörper noch in die umliegende Bebauung mit üblicherweise Erdgeschoss und Dachgeschoss einfügt.

Da es im Kreuzungsbereich der Kleinsendelbacher und Sebalder Straße bei Starkregenereignissen zu einer Überlastung des Kanals kommt, wie das Ingenieurbüro Gaul auch gutachterlich festgestellt hatte, regte Marianne Mirsberger an, das Oberflächenwasser nicht in den Kanal einzuleiten. Holger Bezold meinte, dass die Gemeinde dies nicht verpflichtend vorschreiben dürfe, da es sich um ein Bauvorhaben im Innenbereich nach§34 BauGB handele. Lediglich eine Empfehlung zur Versickerung oder zur Einrichtung einer Zisterne dürfe gegeben werden.

Die gesicherte Erschließung setzt aber für Vorhaben nach §34 BauGB unter anderem das Vorhandensein einer funktionsfähigen Abwasserbeseitigung voraus.

Beiden Bauanträgen erteilte der Gemeinderat seine Genehmigung.

Um die neue Liefervereinbarung zur Lieferung des Mittagessens für die KiTa und die Mittagsbetreuung ging es in Punkt 7. Die Gemeinde hatte in ihrer Ausschreibung vom 24. Juni 2020 vier Unternehmen angefragt. Drei hatten Angebote abgegeben. Bewertet wurden die Bewerber neben dem Preis nach Verwendung von regionalen oder Bio-Produkten sowie einen Ortsbonus. Dabei konnte das Gasthaus „Zum Grünen Baum“ als bester Bewerber bestimmt werden und wird daher auch in Zukunft das Essen in die betreffenden Einrichtungen liefern.

Die Schützenfreunde Dormitz beantragten unter Tagesordnungspunkt 8 die Sportförderung 2020. Der Gemeinderat beschloss dem Schützenverein die Förderung gemäß der Formel der letzten Jahre in Höhe von 1.019,88 Eurozu gewähren.

Unter Punkt 9 wurde die Satzung für die Erhebung der Hundesteuer ab dem 1. Januar 2021 neu erlassen. Die bestehende Satzung aus dem Jahr 1980 mit Änderungen vom 17.10.1994, 8.10.2003 und 9.4.2010 wird dann aufgehoben. Hundebesitzer müssen zukünftig für den ersten Hund 45 Euro, für den zweiten Hund 65 Euro und für den dritten Hund 85 Euro Hundesteuer zahlen.

Zu den Beschlüssen aus nicht-öffentlicher Sitzung merkte Holger Bezold im Tagesordnungspunkt 10 an, dass die Gemeinde Dormitz die kommunale Verkehrsüberwachung künftig auf den fließenden Verkehr beschränken wird.

Im letzten Tagesordnungspunkt ging es um Informationen:

  • Die Petition zur Einrichtung einer Querungshilfe am Ortseingang im Zuge des Brückenneubaus der Bürgerinitiative „Liebenswertes Dormitz“ vom 6.3.2020 wurde vom Bayerischen Landtag abgelehnt, allerdings hat sich das Staßenbauamt Bamberg bereit erklärt, auf eigene Kosten eine Ampel zu errichten, wenn die Gemeinde Dormitz eine entsprechende Anzahl Fußgänger, die die Straße in diesem Bereich queren, nachweisen kann. Daher wird in einer der nächsten Sitzungen die Beantragung der Erfassung behandelt.
  • Die Coronaförderung für Raumlüftungsgeräte in Unterrichtsräumen kommt für Dormitz nicht zum Tragen, da die Klassenzimmer über ausreichend große Fenster zum Lüften verfügen. Die Geräte müssten daher vollständig allein bezahlt werden.
  • Die Betonelemente in der Erleinhofer Straße werden nach dem Antrag einer Anwohnerin entfernt. Geprüft wird die Einrichtung eines Halteverbotes in dieser Straße.
  • In der Mittagsbetreuung erfolgt die Trennung der Schulkinder nach Jahrgangsstufen bzw. Schulklassen, da diese auch im Unterricht derart getrennt seien und neue Infektionsmöglichkeiten vermieden werden sollen. Daher wird die Einstellung einer neuen Betreuerin nötig.
  • Ein gemeinsames Hochwasserschutzkonzept der Gemeinden Dormitz, Hetzles und Neunkirchen am Brand, das in der letzten Legislaturperiode zwischenzeitlich gestoppt wurde, soll nun in Absprache mit den neuen Bürgermeisterkollegen weiter beplant werden.
  • Die Firma N-Ergie fragt an, ob Dormitz kommunale Flächen zur Nutzung für Photovoltaikanlagen durch die Firma N-Ergie zur Verfügung stellen würde. Christoph Schmitt merkte an, dass die CSU bereits zum letzten Haushalt den Antrag gestellt hätte, gemeindliche Gebäude mit Photovoltaikanlagen auszustatten und die gewonnene Energie zu nutzen. Es sei fraglich ob eine Verpachtung der Dächer wirtschaftlicher sei als eine eigene Nutzung. Der Gemeinderat war sich einig Angebote für beide Fälle zu betrachten.
  • Anfang Oktober hatte der bayerische Landtag eine Richtlinie beschlossen um die Fördergelder aus dem Corona Investitionstopf des Bundes zum Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen in Höhe von 1 Mrd Euro (159 Mio Euro für Bayern) bereit zu stellen.Christoph Schmitt informierte, dass diese auch für Bauten gelte, die bereits im Januar 2020 begonnen wurden und Fördermittel weiter bis Dezember 2021 beantragt werden können. Die Gemeinde muss vor Beginn der Bauarbeiten keinen Förderbescheid für die erweiterte Förderung abwarten, sie wird nicht verwirkt.
  • Lydia Bänsch fragte nach, wann die Geschwindigkeitsbegrenzung von LKWs auf 30 Km/h auf der Dormitzer Hauptstraße umgesetzt werden würde. Der Antrag liegt beim Landratsamt.
  • Katja Walcher fragte nach, warum die Beschlüsse aus den Sitzungen nicht mehr im Mitteilungsblatt veröffentlicht würden. Es handelt sich um ein Kommunikationsproblem zwischen Verlag und Gemeinde.
  • Florian Scharf interessierte sich für den Spielplatz in der Schubertstraße. Ein neues Spielhaus wird von einer Firma aus Gössweinstein errichtet, um die übrigen Arbeiten kümmert sich der Bauhof.
  • Marianne Mirsberger fragte nach, ob das alte Feuerwehrauto bereits verkauft wurde. Das Feuerwehrauto wurde nicht verkauft, es wird demnächst öffentlich ausgeschrieben für jedermann nach Gebot, das nicht bindend ist.

Die Berichte der vergangenen Gemeinderatssitzungen finden Sie auch auf unserer Homepage:

https://www.csu.de/verbaende/ov/dormitz/sitzungen-des-gemeinderats/