Bamberger KiTas bleiben geöffnet
Viele Eltern und auch Verantwortliche in den KiTas von Stadt und Landkreis Bamberg sind unsicher, wie es angesichts rasant steigender Corona-Infektionszahlen weitergeht. Bürgermeister Glüsenkamp, Oberbürgermeister Starke und Landrat Kalb wollen KiTas so lange im beschränkten Regelbetrieb geöffnet lassen, wie es geht.
Zur Zeit arbeiten KiTas in Stadt und Landkreis auf der zweiten Stufe des Rahmen-Hygieneplans Corona für die Kindertagesbetreuung im beschränkten Regelbetrieb. Beschränkter Regelbetrieb bedeutet, dass die Erzieherinnen und das Personal mit Mundschutz arbeiten und die Kinder in festen Gruppen betreut werden müssen. Jonas Glüsenkamp, 2. Bürgermeister und Sozialreferent der Stadt Bamberg, betont: „In Abstimmung mit dem Landkreis und dem Staatlichen Gesundheitsamt wollen wir die KiTas so lange offen halten wie möglich. Das ist wichtig für die Eltern und die Wirtschaft. Wir wollen einen Notbetrieb wie im Frühjahr vermeiden, solange es infektiologisch irgendwie verantwortbar ist.“
Die geltende Stufe des Rahmenplans wird durch das örtliche Gesundheitsamt in Absprache mit der Kommune angeordnet. Da sich das Infektionsgeschehen laut Dr. Paulmann, Leiterin des Staatlichen Gesundheitsamtes, eher im privaten Bereich abspielt, und ihr hier kein Fall bekannt ist, dass Kinder in der KiTa sich gegenseitig angesteckt hätten, ist es vertretbar im beschränkten Regelbetrieb weiterzuarbeiten und keinen Notbetrieb anzuordnen. Auch brauchen KiTa-Kinder bei leichten Erkältungssymptomen keinen negativen Corona-Test vorzuweisen, um wieder ihre Kindergartengruppe besuchen zu können. Bürgermeister Glüsenkamp betont, dass man sich mit dieser Regelung in bester Gesellschaft befinde. Alle bayerischen Landkreise und kreisfreien Städte würden so verfahren mit Ausnahme von Berchtesgaden und Rottach am Inn mit Inzidenzwerten weit über 200.
Weiterhin gilt natürlich, dass bei Fieber und schweren Erkältungssymptomen kein KiTabesuch stattfinden kann. In einem solchen Fall müssen Kinder 48 Stunden symptomfrei sein, um dann wieder in ihre Gruppen zu gehen. Für Eltern gilt im Eingangsbereich der KiTas sowie beim Abgeben und Abholen ihrer Kinder eine Maskenpflicht, wie auch grundsätzlich, wenn dauerhaft der 1,5 m Abstand nicht eingehalten werden kann.
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