Im Landkreis Lichtenfels steht die Bayerische Corona-Ampel nun auf DUNKELROT
7-Tage-Inzidenz von 100 Infizierten pro 100.000 Einwohner überschritten – nur wenige Tage nach dem Erreichen des Schwellenwertes von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner.
Der Corona 7 – Tage – Inzidenz-Wert für den Landkreis Lichtenfels ist über den bayerischen Schwellenwert von 100 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen gestiegen. Die vom Freistaat Bayern beschlossenen Maßnahmen der gültigen siebten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten ab dem 28.10.2020, 0 Uhr, in Kraft.
Folgende Maßnahmen werden veranlasst:
Maskenpflicht gilt laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter anderem unmittelbar:
- in öffentlichen Gebäuden
- Freizeiteinrichtungen
- Kulturstätten
- bei Tagungen und Kongressen
- in Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos
- bei sportlichen Veranstaltungen für die Zuschauer
- in Arbeitsstätten (auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.)
In allen Schulen besteht Maskenpflicht am Platz.
Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art (u.a. Tagungen, Kongresse, Messen, Vereins- und Parteiveranstaltungen und -Sitzungen); mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen.
Maximal 50 Personen bei Sportveranstaltungen für Zuschauer.
Für die Gastronomen im Landkreis Lichtenfels bedeutet das Inkrafttreten dieser Regelung durch die Ampelphase „rot“ der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 21 Uhr bis 6 Uhr morgens untersagt ist (Sperrstunde). In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern ist auf die Angehörigen zweier Haushalte oder maximal fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum oder bei Treffen in privat genutzten Räumen sowie die Gastronomie.
Abhängig von der weiteren Entwicklung des Inzidenz-Wertes entscheidet der Landkreis Lichtenfels über eine Ausweitung der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und über den dortigen Konsum von Alkohol. Aktuell sind derartige Beschränkungen nicht vorgesehen.
Die oben genannten Beschränkungen ändern sich demnach erst dann, wenn der Landkreis Lichtenfels sechs Tage lang unter einer 7-Tages-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.
„Ich darf Sie nochmals auffordern, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen der Stufe „DUNKELROT“. Wir müssen alle gemeinsam dafür Sorge tragen, dass sich die Anzahl der Infektionen nicht noch weiter erhöht“, erläutert Landrat Christian Meißner die neuen Reglungen, die ab 28.10.2020, 0 Uhr, für den Landkreis Lichtenfels gelten. „Meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind derzeit mit einer Vielzahl von Ausbruchsgeschehen im Landkreis Lichtenfels konfrontiert. Das Gesundheitsamt arbeitet an seiner Belastungsgrenze, denn es müssen über 1.000 Kontaktpersonen ermittelt und kontaktiert werden. Wir haben in vielen Schulen im Landkreis ein Ausbruchsgeschehen, in einem Pflegeheim und einer weiteren Einrichtung. Es zeigt sich auch, dass gerade bei privaten Feierlichkeiten das Ansteckungsrisiko am höchsten ist. Daher mein nochmaliger Aufruf: Meiden Sie Kontakte! Fragen Sie nicht im Landratsamt nach, was Sie noch dürfen. Sondern stellen Sie sich selbst die Frage: Muss ich das jetzt wirklich zwingend machen?“, mit diesem Aufruf an die Bevölkerung mahnt Landrat Christian Meißner zur Vorsicht!
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