Erlangen-Höchstadt hat Schwellenwert von 50 überschritten

Symbolbild Corona Mundschutz

Rote Corona-Ampel für den Landkreis

Am Dienstag, 27. Oktober 2020, wurde laut Veröffentlichung des bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) der Schwellenwert von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten. Derzeit liegt laut LGL der Sieben-Tages-Inzidenzwert für den Landkreis Erlangen-Höchstadt bei 50,27. Mit dem Erreichen der roten Stufe der bayerischen Corona-Ampel gelten strengere Kontaktbegrenzungen, Sperrstunden sowie Maskenpflichten, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 22 Uhr sowie maximal fünf Personen oder zwei Haushalte bei privaten Feiern. Informationen zu Maßnahmen und Regeln der Corona-Ampel gibt es unter https://www.corona-katastrophenschutz.bayern.de/.
„In den nächsten Wochen ist das Verhalten jeder und jedes Einzelnen entscheidend. Wer seine Kontakte auf ein Minimum reduziert, kann dabei helfen, Infektionsketten schneller zu durchbrechen“, sagt Landrat Alexander Tritthart.

Allgemeinverfügung bleibt

Der Landkreis hat am Montag, 26. Oktober in einer Allgemeinverfügung präzisiert, auf welchen stark frequentierten öffentlichen Plätzen und Straßen eine Maskenpflicht und ein Alkoholverbot gelten. Die betroffenen Bereiche werden beschildert. Es besteht Maskenpflicht auf ausgewählten stark frequentierten öffentlichen Plätzen, die durch das Landratsamt Erlangen-Höchstadt festgelegt werden. Betroffen ist das Herzogenauracher Stadtgebiet im Bereich des Postkreisels. Dieser ist in der Allgemeinverfügung zu finden. Diese ist auf der Landkreis-Homepage unter https://www.erlangen-hoechstadt.de/aktuelles/bekanntmachungen/ veröffentlicht.

Einordnung in die Corona-Ampel

Ausschlaggebend für die umzusetzenden Maßnahmen ist allein die vom bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege täglich auf seiner Internetseite unter https://www.stmgp.bayern.de bekannt gegebene Einordnung in der bayerischen Corona-Ampel. Die jeweiligen Regelungen gelten vor Ort ab dem Folgetag, nachdem der Landkreis erstmals in der Ampel-Bekanntmachung aufgelistet ist.