Stadt Bayreuth überschreitet Warnwert von 100 Corona-Neuinfektionen
Beschränkende Maßnahmen werden in Teilen weiter verschärft – Veranstaltungen werden auf 50 Teilnehmer/innen beschränkt
Das Corona-Infektionsgeschehen in der Stadt Bayreuth hat sich weiter verschärft. Die Stadt hat den Warnwert der 7-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner aktuell überschritten. Somit steht die Bayerische Corona-Ampel des Gesundheitsministeriums für das Stadtgebiet nicht mehr auf Rot, sondern auf Dunkelrot. Die von der Bayerischen Staatsregierung vorgesehenen beschränkenden Maßnahmen, wie sie bereits seit Erreichen der Gelb- beziehungsweise Rot-Phase gelten, werden daher in Teilbereichen nochmals verschärft. Hinzu kommen Einschränkungen bei Veranstaltungen.
Maskenpflicht: Die von der Stadt bereits angeordnete Maskenpflicht auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen sowie das Verbot von Alkoholkonsum auf öffentlichen Straßen und Plätzen im Bereich der Innenstadt gelten unverändert weiter. Eine Auflistung der fraglichen Straßen und Plätze steht auf der Homepage der Stadt unter www.bayreuth.de zur Verfügung. Die Maskenpflicht am Platz im Bereich der Schulen gilt für alle Jahrgangsstufen.
Private Feiern und Treffen: Auch hier ändert sich zur Rot-Phase nichts, das heißt der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum und der Teilnehmerkreis von Zusammenkünften in privat genutzten Räumen und auf privat genutzten Grundstücken ist auf die Angehörigen von zwei Hausständen oder auf höchstens fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für private Feiern wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern.
Sperrstunde: Die Sperrstunde für den Betrieb von gastronomischen Einrichtungen wird um eine weitere Stunde vorgezogen, sie gilt von 21 bis 6 Uhr. Ausgenommen hiervon ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.
Verkauf von Alkohol: Der Verkauf von alkoholischen Getränken an Tankstellen und durch sonstige Verkaufsstellen und Lieferdienste ist ebenfalls ab 21 Uhr (bis 6 Uhr) untersagt.
Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen aller Art dürfen maximal 50 Personen teilnehmen. Ausgenommen hiervon sind Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulveranstaltungen.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich im Internet unter www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert-Koch-Instituts (RKI) oder des Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine Zahl der Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARSCoV-2 von 35, 50 oder 100 pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten wird oder vor weniger als sechs Tagen noch überschritten worden ist. Die oben aufgeführten Einschränkungen in der Stadt Bayreuth gelten ab dem Tag, der auf den Tag der erstmaligen Nennung Bayreuths unter den Städten und Landkreisen mit „7-Tage-Inzidenz ab 100“ folgt, bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung. Das bedeutet, dass auch nach einem Unterschreiten des Signalwertes die Maßnahmen solange gelten, bis die Grenzwerte sechs volle Tage unterschritten werden.
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