Landkreis Lichtenfels kehrt zur Maskenpflicht an Grundschulen zurück
Ab Dienstag, 27. Oktober 2020, gibt es wieder Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangstufe 1 bis 4.
„Landkreis Lichtenfels kehrt zur Maskenpflicht an Grundschulen zurück“, verkündete Landrat Christian Meißner zu Beginn der Kreistagssitzung am Montagvormittag. „Wir haben seit Freitag ein sehr vielschichtiges Ausbruchsgeschehen. Auch sind mittlerweile viele Schulen betroffen: Grundschule Weismain, Johann-Puppert-Grundschule und Mittelschule Michelau, Grundschule am Markt Lichtenfels, Realschule Burgkunstadt, Meranier-Gymnasium Lichtenfels, Grundschule Hochstadt“, erläutert der Landrat die aktuellen Corona-Fälle in den Schulen. „Wir haben, wie angekündigt, das Infektionsgeschehen im Landkreis fortwährend analysiert und auch die Lage neu bewertet. Unter den aktuellen Bedingungen müssen wir die Maskenpflicht an Grundschulen wieder einführen“, bittet der Landrat um Verständnis.
Kurze Chronologie:
- Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Maskenpflicht an Grundschulen trat am 23. Oktober 2020, 0 Uhr, in Kraft und galt zunächst befristet bis 29. Oktober 2020, 24 Uhr.
- Gründe für die Allgemeinverfügung vom Donnerstag, 22. Oktober 2020:
- Infektionsgeschehen an Grundschulen war bis dato im Landkreis klar einzugrenzen.
- Voraussetzung war auch: Die Eltern mögen bei den kleinsten Anzeichen von Symptomen ihre Kinder nicht in die Schule schicken.
- Sobald sich das Ausbruchsgeschehen in Grundschulen erhöht, wird diese Ausnahme sofort wieder rückgängig gemacht.
- Hinweis: Das Infektionsgeschehen im Landkreis wird fortwährend analysiert und die Lage täglich neu bewertet. Daher ist es nicht auszuschließen, dass die Ausnahme von der Maskenpflicht wieder zurückgenommen werden muss.
- Das Landratsamt hielt zum damaligen Zeitpunkt auch fachlich eine Befreiung von der Maskenpflicht für medizinisch begründbar und vertretbar.
Seither ist – auch wenn es nur wenige Tagen waren – einiges passiert:
- Der Landkreis Lichtenfels ist nahe an der 100er Inzidenz. Die Folge sind weitere einschränkende Maßnahmen durch die Bayerische Staatsregierung.
- Das Ausbruchsgeschehen ist auch in den Schulen angekommen – und zwar in allen Schultypen von der Grundschule bis ins Gymnasium und in nahezu allen Teilen des Landkreises.
- Es gibt also KEIN klar abgrenzbares Infektionsgeschehen UND
- nur teilweise können Infektionsketten nachverfolgt werden.
- Für die aktuellen Fälle in den Schulen sind nach den Analysen des Landratsamtes folgende Gründe ausschlaggebend:
- Es sind weiterhin Schülerinnen und Schüler mit Symptomen in die Schule geschickt worden; teilweise angesteckt durch ihre Eltern im familiären Bereich.
- Zudem gibt es in einigen Fällen erkrankte Lehrerinnen und Lehrer, die das Infektionsgeschehen in die Schule tragen.
- Die Regierungspräsidentin von Oberfranken hat am vergangenem Freitag bei der Videokonferenz mit den oberfränkischen Landräten unmissverständlich deutlich gemacht, dass die Regierung von Oberfranken – laut Ministerium – nur in sehr eindeutigen, begrenzten Ausbruchsgeschehen, eine Ausnahme von der Maskenpflicht in Grundschulen genehmigt.
- Das Landratsamt hält eine Rückkehr zur Maskenpflicht auf Grund der o.g. und noch weiterer Gründe für geboten.
- Aktuell ist dem Landratsamt noch kein Fall bekannt, dass ein infizierter Schüler einen anderen in der Schule angesteckt hat. Übertragungen von Kind zu Kind hat es im Landkreis aktuell gegeben, aber ausschließlich im privaten Bereich (z.B. bei Kindergeburtstagen).
- Aktuell stehen in den betroffenen Schulen des Landkreises diverse Abstrichuntersuchungen und deren Ergebnisse aus. Die Fülle der betroffenen Schulen belegt und zeigt sehr deutlich, dass das Infektionsgeschehen als solches immer mehr um sich greift. Das zeigen auch die entsprechenden Inzidenzen unseres Landkreises.
Daher wird die Allgemeinverfügung widerrufen und ab morgen, Dienstag, 7.10.2020, 0 Uhr, gilt wieder Maskenpflicht in allen Grundschulen.
Neueste Kommentare