Im Landkreis Forchheim steht die Corona-Ampel jetzt auf “ROT”

Symbolbild Corona Mundschutz

Im Landkreis Forchheim wurden in den letzten 7 Tagen 54,0 Corona-Fälle pro 100.000 Einwohner nachgewiesen. Die Corona-Ampel zeigt daher ab dem 26.10.2020 die Farbe rot. Ab dem 27.10.2020 gelten damit automatisch weitere Beschränkungen.

Bayerische Corona-Ampel

Bayerische Corona-Ampel

Der sprunghafte Anstieg der Infektionszahlen in den letzten Tagen geht dabei auf mehrere Ursachen zurück und begrenzt sich nicht auf einzelne „HotSpots“. Die Nachverfolgung von Kontaktpersonen hat daher für das Gesundheitsamt oberste Priorität. Landrat Hermann Ulm bittet die Bevölkerung, sich streng an die vorgegebenen Beschränkungen und die allgemein geltenden Hygienevorgaben zu halten: „auch wenn die jetzt eintretenden Regelungen uns wieder mehr einschränken, bitte ich um Einhaltung, um diesen besorgniserregenden Trend zu stoppen.“

Mit der 7-Tages-Inzidenz von über 50 gelten neben den allgemeinen Regelungen der Siebten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung folgende weitergehende Beschränkungen:

  • Es wird eine Maskenpflicht dort eingeführt, wo Menschen dichter und/oder länger zusammenkommen. Das gilt insbesondere auf bestimmten, stark frequentierten Plätzen (z.B. Fußgängerzonen, Marktplätze), in allen öffentlichen Gebäuden, auf Begegnungs- und Verkehrsflächen (z.B. Fahrstühle, Kantinen, Eingangsbereich von Hochhäusern), in den Schulen und Bildungsstätten auch im Unterricht, für Zuschauer bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz.
  • Es wird eine Sperrstunde um 22 Uhr in der Gastronomie eingeführt. Ab 22 Uhr darf an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden. Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
  • Private Feiern und Kontakte werden auf zwei Hausstände oder maximal 5 Personen begrenzt.

Das Landratsamt Forchheim hat durch Allgemeinverfügung folgende Plätze als stark frequentiert eingestuft:

Forchheim:

  • Paradeplatz und Rathausplatz mit Hauptstraße (Fußgängerzone)
  • Bahnhofsplatz

Damit gilt an diesen Orten ab dem 28.10.2020 eine Maskenpflicht auch im Freien.

Für die Kindertagesbetreuung gilt die Stufe 3 des Rahmen-Hygieneplans mit Ausnahme der Reduktion der Gruppengrößen.