Stadt Erlangen über Inzidenz-Wert 50
Seit 24. Oktober gelten verschärfte Maßnahmen
Nach einem weiteren Anstieg der Corona-Virus-Neuinfektionen hat Erlangen am Freitag, 23. Oktober, den 7-Tage-Inzidenzwert von 50 Fällen pro 100.000 Einwohner überschritten. Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege führt Erlangen deshalb jetzt in der Liste der Kommunen, für die die Corona-Ampel/Stufe Rot gilt (Internet www.stmgp.bayern.de). Laut dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit lag der Inzidenzwert für Erlangen am Freitag, 23. Oktober, bei 52,43 (Stand 14:00 Uhr), gegenüber dem Vortrag wurden 13 Infizierte mehr registriert.
Verschärfte Maßnahmen seit 24. Oktober, 00:00 Uhr
Um einer weiteren Ausbreitung des Virus entgegenzuwirken, treten die vom Freistaat Bayern vorgegebenen verschärften Maßnahmen zum Infektionsschutz in Kraft. Sie gelten ab Samstag, 24. Oktober, 00:00 Uhr für mindestens sechs Tage – solange für Erlangen die „Stufe Rot“ der bayerischen Corona-Ampel gilt (Internet www.stmgp.bayern.de). Wird der Inzidenz-wert 50 in diesem Zeitraum noch einmal überschritten, verlängern sich die Maßnahmen entsprechend. Die Informationen der Stadt dazu werden regelmäßig auf der Internetseite aktualisiert (www.erlangen.de/corona).
Die Stadt appelliert mit Nachdruck an alle Bürgerinnen und Bürger, die allgemeinen Schutzregeln konsequent und ausnahmslos zu befolgen. „Nur dadurch können wir die Infektionszahlen wieder in den Griff bekommen“, sagten Oberbürgermeister Florian Janik und Bürgermeister Jörg Volleth. Der Regelbetrieb in Kindertagesstätten und Schulen wird bis auf Weiteres mit den verschärften Hygieneregeln aufrechterhalten. Derzeit mache es das Infektionsgeschehen noch verantwortbar, im Regelunterricht und in der Regelbetreuung zu bleiben. Das Überschreiten des Inzidenzwertes von 50 bedeute deshalb nicht automatisch weitere Einschränkung beim Betrieb von Kindertagesstätten und Schulen. In der städtischen Koordinierungsgruppe wird die Situation täglich bewertet. Dort werden in Abstimmung mit dem Staatlichen Gesundheitsamt alle erforderlichen Maßnahmen beraten und weitergegeben.
Die neuen Maßnahmen im Einzelnen:
- Private Feiern und Kontakte sowie der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum sind grundsätzlich auf zwei Hausstände oder maximal fünf Personen begrenzt (bisher zehn). Dies gilt auch, wenn die Kontakte in angemieteten oder privat genutzten Räumen oder auf privat genutzten Grundstücken stattfinden. Diese Vorgaben gelten weiterhin nicht für Kulturveranstaltungen, Theater, Kinos, Gottesdienste oder beruflich veranlasste Veranstaltungen, die weiter nach den bayernweit geltenden Vorschriften stattfinden können.
- Das Alkoholverbot in den Bereichen Bahnhofplatz, Nürnberger und Hauptstraße sowie Calvin- und Richard-Wagner-Straße, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Nürnberger Straße, Untere Karlstraße, Beşiktaş-Platz, Bohlen-, Hugenotten- und Markt-/Schloßplatz, Freizeitanlage Bürgermeistersteg gilt bereits ab 22:00 Uhr (bisher 23:00 Uhr).
- Die Sperrstunde in der Gastronomie wird auf 22:00 Uhr vorverlegt (bislang 23:00 Uhr). Ebenfalls darf ab 22:00 Uhr an Tankstellen kein Alkohol verkauft werden.
Auch in den Grundschulen müssen Schülerinnen und Schüler künftig im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.
Die Stadt weist ferner auf die bereits getroffenen Maßnahmen hin, die in Kraft bleiben:
- Die Maskenpflicht auf den stark frequentierten Straßen und Plätzen gilt weiterhin. Konkret handelt es sich um die Bereiche Bahnhofplatz, Nürnberger und Hauptstraße sowie Calvin- und Richard-Wagner-Straße, Güterhallenstraße zwischen Güterbahnhof- und Nürnberger Straße, Untere Karlstraße, Beşiktaş-Platz, Bohlen-, Hugenotten- und Markt-/Schloßplatz, Freizeitanlage Bürgermeistersteg.
- Für Zuschauerinnen und Zuschauer gilt bei sportlichen Veranstaltungen sowie durchgängig auf Tagungen, Kongressen, Messen und in Kulturstätten auch am Platz eine Maskenpflicht.
- Auch in Arbeitsstätten gelten verschärfte Maßnahmen: Es besteht Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.
- Alle Schülerinnen und Schüler sind auch am Sitzplatz im Klassenzimmer, während des Unterrichts zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung verpflichtet. Studierende müssen auch in den Lehrveranstaltungen eine Maske tragen. Es können weiterhin alle Kinder die Kitas besuchen. Soweit die Einrichtungen offene oder teiloffene Konzepte umsetzten, müssen ebenfalls seit Montag wieder feste Gruppen gebildet werden, um eine bessere Nachverfolgbarkeit im Falle eines Ausbruchsgeschehens zu erleichtern.
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