Rote Corona-Ampel in Stadt und Landkreis Bamberg: Aktuelle Regelungen

Symbolbild Corona Mundschutz

Sieben-Tage-Inzidenzwert stieg am 24.10.2020 auf über 35 und am 25.10.2020 auf über 50

Bayerische Corona-Ampel

Bayerische Corona-Ampel

Nachdem bereits am Mittwoch (21.10.) der Landkreis Bamberg den 7-Tages-Inzidenz-Wert von 35 überschritten hat und auch in der Stadt Bamberg die Warnstufe „gelb“ am 24.10.2020 erreicht wurde, liegen nun sowohl Stadt, als auch Landkreis Bamberg über dem Wert von 50. Das Robert-Koch-Institut meldet für den 25.10.2020 einen Wert von 53,0 pro 100.000 Einwohnern. innen für die Stadt Bamberg und von 54,4 für den Landkreis Bamberg. Damit werden vor allem private Veranstaltungen nochmals eingeschränkt und die Maskenpflicht ausgeweitet. Von 22 bis 6 Uhr gelten eine Sperrstunde sowie ein Alkoholverkaufsverbot und ein Konsumverbot auf bestimmten Plätzen.

Nach der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten daher nun in der Stadt Bamberg ab 26.10.2020 folgende Regelungen:

  1. Es besteht eine Maskenpflicht
    • im ÖPNV
    • beim Einkaufen.
    • auf durch die Stadt noch per Allgemeinverfügung festzulegenden stark frequentierten Plätzen, voraussichtlich also in der gesamten Fußgän­ger­zone, von der Kettenbrücke über die Obere Brücke und Karolinen­straße bis zum Domplatz sowie weitere innenstadtnahe Bereiche, wie bspw. Obere Sandstraße, Untere Brücke, Austraße und Lange Straße. Die Allgemeinverfügung soll am Montag erlassen werden. Zusätzlich werden dann auch noch Hinweisschilder auf die Maskenpflicht ange­bracht.
    • in Schulen aller Jahrgangsstufen auch am Platz
      in Kitas, Horten, Heilpädagogischen Tagesstätten und Tagespflege­stellen für das Personal; zudem sind dort feste Gruppen zu bilden
    • in der Gastronomie (mit Ausnahme der Einnahme des Essens und Trinkens).
    • am Arbeitsplatz überall dort, wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (z. B. Fahrstühle, Flure, Kantine – mit Aus­nahme der Einnahme des Essens – und Ein- bzw. Ausgänge).
    • in Freizeiteinrichtungen und Kulturstätten (z. B. Theatern, Kinos, für Zuschauer sportlicher Veranstaltungen) ab sofort auch am Platz.
    • bei Tagungen und Kongressen ab sofort auch am Platz.
  2. Kontaktbeschränkung: Es dürfen sich maximal 5 Personen oder 2 Haushalte treffen. Dies gilt…
    • für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum.
    • für Treffen in privat genutzten Räumen bzw. Grundstücken.
    • für private Feiern (wie Hochzeits- oder Geburtstagsfeiern oder ähnli­che Feierlichkeiten) – unabhängig vom Ort der Veranstaltung.
    • Diese Beschränkung gilt auch in der Gastronomie.
  3. Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen in der Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr. Diese werden ebenfalls noch mit einer Allgemeinverfügung festgelegt.
  4. Verkaufsverbot von Alkohol an Tankstellen und anderen Verkaufsstellen (z. B. Kioske) von 22 Uhr bis 6 Uhr.
  5. Sperrstunde in der Gastronomie von 22 Uhr bis 6 Uhr (Ausnahme: Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder nichtalkoholi­schen Getränken)

Info-Hotlines:

Hotline für allgemeine Fragen rund um Corona und die Corona-Ampel (keine medizinische Auskunft):

Landratsamt Bamberg / Staatl. Gesundheitsamt: 0951 85-9722

  • Mo – Fr 9-15 Uhr
  • Sa –So 10-13 Uhr

Bürgertelefon der Stadt Bamberg: 0951 87-2525

  • Mo – Fr 9-14 Uhr

Corona-Hotline der Bayerischen Staatsregierung: 089 122 220

  • Mo – Fr 8-18 Uhr
  • Sa. 10-15 Uhr

Oberbürgermeister Andreas Starke appelliert an alle Bürgerinnen und Bürger: „Jetzt ist gegenseitige Rücksichtnahme und Vorsicht erste Bürgerpflicht: für die Bewohner von Heimen und Pflegeein­richtungen, für Risikopatienten, aber auch für unsere Wirtschaft und unsere Schulen und Kinderein­richtungen. Schützen Sie sich und Ihre Nächsten. Nehmen Sie Ihre Verantwortung ernst: Es kommt jetzt auf jeden Einzelnen an“.

Auch Bürgermeister Jonas Glüsenkamp schätzt die Lage kritisch ein: „Wir wollen die Wirtschaft schützen und Schulen und Betreuungsmöglichkeiten offenhalten. Wir stehen an einer Schlüssel­stelle für die weitere Entwicklung der Pandemie: Bitte halten Sie Abstand, tragen Sie Maske und bleiben Sie gesund!“

Für KiTas und Schulen bleibt es für morgen, Montag, 26.10.2020, beim Regelbetrieb; zu weiteren Maßnahmen werden sich Gesundheitsamt und Stadt Bamberg morgen abstimmen.

Die Stadtspitze weist noch einmal darauf hin, dass der Verkauf und die Abgabe von alkoholischen Getränken innerhalb des Geltungsbereichs der Allgemeinverfügung (Sandgebiet, Untere Brücke, Obere Brücke, Obstmarkt, Gabelmann) von Freitag auf Samstag, Samstag auf Sonntag sowie vor einem gesetzlichen Feiertag ab 20.00 Uhr weiterhin untersagt bleibt.

Sollte der aufsteigende Trend der Corona-Infektionszahlen gestoppt werden können, würden die jeweils geltenden Regelungen auch bei Unterschreiten eines Schwellenwertes weitere sechs Tage gültig bleiben, um eine Stabilisierung der Entwicklung sicher zu stellen.

Bitte beachten Sie: die vorab gemeldeten Zahlen des LGL gaben Stand 24.10. eine 7-Tage-Inzidenz für die Stadt Bamberg von 34,90 Fällen pro 100.000 Einwohnern an. Wir sind allerdings vom Ministerium für Gesundheit und Pflege angehalten worden, die Zahlen vom RKI (Robert Koch Institut) oder LGL (Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit) zugrunde zu legen, die den höheren Wert angeben. Daher stützen wir uns auf die Zahlen des RKI und gehen von einer 7-Tage-Inzidenz am 24.10. von 36,20 und am heutigen 25.10. von 53,00 für Bamberg Stadt aus.