Universität Bayreuth betreibt Corona-Teststation für Universitätsangehörige auf dem Campus
Ab 2. November 2020 wird das Labor Dr. Pachmann eine Corona-Teststation auf dem Gelände der Universität Bayreuth betreiben. Die Station ist Teil des Projekts „Sichere Uni Bayreuth“ und gehört zum Infektionsschutzkonzept der Universität für das jetzt beginnende Wintersemester 2020/21. Nach vorheriger telefonischer Anmeldung können sich dort Universitätsangehörige – Beschäftigte und Studierende – auf eine Covid-19-Infektion testen lassen.
Die Corona-Teststation wird streng nach den Vorgaben von RKI, WHO, Bundes- und Staatsregierung sowie nach den eigenen Pandemie-Regelungen der Universität Bayreuth und des Labors Dr. Pachmann betrieben. Sie befindet sich auf dem Unicampus zwischen Sportinstitut und Zentraler Universitäts-verwaltung. Dort sollen sich ab dem 2. November 2020 ausschließlich Beschäftigte und Studierende der Universität testen lassen können. Die Hochschulleitung betont, dass es sich nicht um eine Maßnahme für eine anlasslose individuelle Testung oder eine Massentestung handelt. Vielmehr soll ganz gezielt für Personen, die sich absehbar auf dem Campus aufhalten werden und Corona-Symptome befürchten oder Kontakt zu Covid-Infizierten hatten, eine ortsnahe, freiwillige Testung ermöglicht werden. Daher sieht das Prozedere stets eine vorherige kurze Symptomabfrage und – wenn eine Testung angebracht erscheint – eine Terminvergabe über die Telefonnummer 0921 / 55-4455 im Vorfeld vor.
Die testenden Personen sind geschulte und fachkundige Beschäftigte des Labors Dr. Pachmann aus Bayreuth, das auch die Testmaterialien stellt, auswertet und die Mitteilungspflichten erfüllt. Der Bayreuther Kreisverband des Bayerischen Roten Kreuzes bringt die mobile Station ein. Die Terminvergabe erfolgt über die Gedikom GmbH aus Bayreuth. Allen Partnern dankt die Hochschulleitung für ihr Engagement und die Bereitschaft, auf dem Campus aktiv zu werden.
Die individuelle Mitteilung über das Testergebnis erfolgt innerhalb von 24 Stunden ausschließlich über das Labor Dr. Pachmann. Die Universität ist weder in die Terminvergabe und die Abwicklug der Tests noch in die Weitergabe der Testergebnisse eingebunden. Bis zur Mitteilung des Ergebnisses durch das Labor gilt für die betreffende Person ein Betretungsverbot des Unicampus und seiner Außenstellen. Bei einer positiven Testung erfolgt eine Meldung durch das Labor an zuständige Behörden, welche die Kontaktverfolgung u.a. über die Universität vornehmen und über Auflagen nach aktuellen Vorgaben (z.B. Quarantäne) informieren. Bei Zustimmung der betreffenden Person wird die Universität bereits direkt durch das Labor informiert, was eine deutlich schnellere Kontaktverfolgung ermöglicht. Vor Aufhebung des Betretungsverbots müssen eine erneute Testung der Person und eine Reihentestung der Kontaktpersonen erfolgen.
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