Landkreis Lichtenfels: Corona-Ampel steht auf ROT

Symbolbild Corona Mundschutz
Bayerische Corona-Ampel

Bayerische Corona-Ampel

7-Tage-Inzidenz von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner überschritten – nur wenige Tage nach dem Erreichen des Signalwertes von 35 Infizierten pro 100.000 Einwohner.

Der Corona Inzidenz-Wert für den Landkreis Lichtenfels ist über den bayerischen Schwellenwert von 50 Infizierten pro 100.000 Einwohner innerhalb von 7 Tagen gestiegen. Die vom Freistaat Bayern beschlossenen Maßnahmen der gültigen siebten Infektionsschutzmaßnahmenverordnung treten ab dem 22.10.2020, 0 Uhr in Kraft.

Folgende Maßnahmen werden veranlasst:

Maskenpflicht gilt laut der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung unter anderem unmittelbar:

  • In öffentlichen Gebäuden
  • Freizeiteinrichtungen
  • Kulturstätten
  • Bei Tagungen und Kongressen
  • In Theatern, Konzerthäusern, sonstigen Bühnen und Kinos
  • Bei sportlichen Veranstaltungen für die Zuschauer

In Arbeitsstätten (auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, insbesondere in Fahrstühlen, Fluren, Kantinen und Eingängen; Gleiches gilt für den Arbeitsplatz, soweit der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann.)

In allen Schulen besteht Maskenpflicht am Platz.

Für die Gastronomen im Landkreis Lichtenfels bedeutet das Inkrafttreten dieser Regelung durch die Ampelphase „rot“ der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung nun, dass die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort ab 22 Uhr bis 6 Uhr morgens untersagt ist. In diesem Zeitraum dürfen auch an Tankstellen, an sonstigen Verkaufsstellen sowie durch Lieferdienste keine alkoholischen Getränke mehr abgegeben werden. Ausgenommen ist die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen oder mitnahmefähigen nichtalkoholischen Getränken.

Der Teilnehmerkreis an privaten Feiern ist auf die Angehörigen zweier Haushalte oder maximal fünf Personen beschränkt. Dies gilt auch für den gemeinsamen Aufenthalt im öffentlichen Raum oder bei Treffen in privat genutzten Räumen sowie die Gastronomie.

Abhängig von der weiteren Entwicklung des Inzidenz-Wertes entscheidet der Landkreis Lichtenfels über eine Ausweitung der Maskenpflicht auf öffentlichen Plätzen und über den dortigen Konsum von Alkohol. Aktuell sind derartige Beschränkungen nicht vorgesehen.

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege gibt täglich auf seiner Internetseite https://www.stmgp.bayern.de die Landkreise und kreisfreien Städte bekannt, in denen laut Feststellung des Robert Koch-Instituts oder des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit der Signalwert von 35 bzw. der Schwellenwert von 50 überschritten wird oder vor weniger als 6 Tagen noch überschritten worden ist. In diesen Landkreisen und kreisfreien Städten gilt ab dem Tag der auf den Tag der erstmaligen Nennung folgt bis zum Ablauf des Tages der letztmaligen Nennung die im § 25 a der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung genannten Beschränkungen.

Die oben genannten Beschränkungen ändern sich demnach erst dann, wenn der Landkreis Lichtenfels 6 Tage lang unter einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt.

„Ich darf Sie eindringlich auffordern, die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Bitte halten Sie sich an die Maßnahmen der Stufe „ROT“. Wir müssen alle gemeinsam dafür Sorge tragen, dass sich die Anzahl der Infektionen nicht noch weiter erhöhen. Die Bevölkerung ist aufgerufen, sich an die Maßnahmen zu halten. Das sind nicht viele Einschränkungen. Selbstdisziplin ist gefragt!“, erläutert Landrat Christian Meißner die neuen Reglungen, die ab 22.10.2020, 0 Uhr für den Landkreis Lichtenfels gelten.