Forchheimer CSU-Fraktion fordert Einschaltung einer externen Projektsteuerung für die Rathaussanierung

Forchheim (ha) – Es ist ein Projekt welches Stadtrat und Verwaltung die nächsten Jahre beschäftigen wird. Die Rede ist dabei von der Sanierung des Herzstück der Forchheimer Innenstadt, dem historischen Rathaus. Die CSU-Stadtratsfraktion fordert nun um die Kosten im Griff zu behalten und die zeitliche Schiene ebenfalls steuern zu können die Einschaltung einer externen Projektsteuerung. Ein entsprechender Antrag ging am Wochenende an Oberbürgermeister Uwe Kirschstein:


Rathaussanierung – Beauftragung einer externen Projektsteuerung

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Dr. Kirschstein,
sehr geehrte Kollegen*innen aus dem Forchheimer Stadtrat,
im Namen der CSU-Stadtratsfraktion beantrage ich Folgendes:

Für die Sanierung unseres Rathauses soll eine externe Projektsteuerung beauftragt werden.

Erläuterungen:

Als Denkmal nationalen Rangs ist unser historisches Rathaus mehr als ein Sanierungsobjekt. Es ist uns allen ein Herzensanliegen und mit Abstand das wichtigste Bauprojekt der Gegenwart – und der nahen Zukunft.

Mit einer aktuell geplanten Bausumme von rund 23 Mio Euro und einer Fertigstellung frühestens im Dezember 2023 kann dieses Projekt durchaus als Mammut-Projekt bezeichnet werden, das nicht nur die Bauverwaltung, sondern alle Beteiligte vor große Herausforderungen stellt und eine ungeteilte Aufmerksamkeit benötigt.

Die Causa Rathaussanierung ist bis dato geprägt von erheblichen Zeitverzögerungen und Kostensteigerungen – und dies bereits weit vor dem tatsächlichen Baubeginn.

Die CSU-Fraktion hält es von daher geboten und sinnvoll, die Unterstützung und Hilfe einer externen Projektsteuerung in Anspruch zu nehmen. Bei Projekten dieser Größenordnung ist eine entsprechende externe Unterstützung mittlerweile Standard, egal ob bei kommunalen oder privaten Bauvorhaben. (Siehe hierzu z.B. Landkreis Forchheim usw.)

Ich darf hier aus der Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien des Innern, der Finanzen und für Landesentwicklung und Umweltfragen über Besondere Formen der Zusammenarbeit mit Privaten bei der Erfüllung kommunaler Aufgaben vom 20. März 2001 (AllMBl. S. 148) zitieren:

„2 Projektsteuerung

Die Einsetzung eines Projektsteuerers kann sich für Großprojekte empfehlen, die die Kommunen in eigener Trägerschaft errichten. Der Projektsteuerer soll für seinen kommunalen Auftraggeber Koordinierungs-, Kontroll- und Kostenüberwachungsaufgaben wahrnehmen und damit einen zügigen und reibungslosen Ablauf der Baumaßnahme zu den veranschlagten Kosten gewährleisten.

Die Einschaltung eines Projektsteuerers kommt vor allem in Betracht, wenn

  • die Kommune keine leistungsstarke eigene Bauverwaltung besitzt,
  • viele Projektbeteiligte koordiniert und überwacht werden müssen,
  • das Bauvorhaben einen hohen Schwierigkeitsgrad aufweist und
  • das Kostenvolumen über 5 Mio. Euro (9 779 150 DM) liegt.

Die förderrechtlichen Voraussetzungen sind mit der Bewilligungsstelle zu klären.“

Wir sind der Überzeugung, dass damit eine deutlich verbesserte Umsetzung des Bauvorhabens und auch eine noch bessere Kostenkontrolle erreicht werden kann.

Selbstverständlich entstehen dadurch Mehrkosten, diese können aber durch eine straffe, kostenorientierte und transparente Bauabwicklung amortisiert werden.

Im letzten Haupt- Personal- und Kulturausschuss am 08.10.2020 wurde dieser wichtige Punkt bereits andiskutiert, der Wunsch des Ausschusses nach so einer externen Projektsteuerung wurde protokolliert. Eine fraktionsübergreifende Zustimmung zu diesem Vorgehen konnte aus den Wortbeiträgen entnommen werden.

Wir bitten um eine zeitnahe inhaltliche Beratung aller Aspekte in den zuständigen Gremien.

Für Rückfragen aller Art stehe ich Ihnen jederzeit persönlich zur Verfügung.

Herzlichen Dank und viele Grüße
Josua Flierl
Fraktionsvorsitzender