Landratsamt Lichtenfels erlässt Hundeanleinpflicht im Vogelschutzgebiet

Informationstafeln aufgestellt

Mitarbeiter des Kreisbauhofs montieren Schilder mit interessanten Informationen zum Vogelschutzgebiet und zur Anleinpflicht für Hunde. Foto: Landkreis Lichtenfels/Johanna Berels

Mitarbeiter des Kreisbauhofs montieren Schilder mit interessanten Informationen zum Vogelschutzgebiet und zur Anleinpflicht für Hunde. Foto: Landkreis Lichtenfels/Johanna Berels

Seit 20.Mai 2020 gilt im gesamten Vogelschutzgebiet „Täler von Oberem Main, Unterer Rodach und Steinach“ jeweils während der Vogelbrutzeit vom 1. März bis 31. August jeden Jahres eine Anleinpflicht für Hunde. Die Mainaue und die Talbereiche von Rodach und Steinach sind ein beliebter Naherholungsort und gleichzeitig eine der letzten Rückzugsmöglichkeiten für seltene Vogelarten.

Viele störungsempfindliche Vogelarten wie Kiebitz, Rebhuhn oder Braunkelchen reagieren sehr sensibel auf freilaufende Hunde und verlassen bei Begegnungen ihr Gelege. Diese können dann Fressfeinden zum Opfer fallen oder auskühlen. Wird das Nest öfter verlassen, werden Gelege aufgegeben und der Bruterfolg fällt schlecht aus. Oft merken weder Hund noch Hundehalter, dass sie gerade eine Störung darstellen, denn die Vögel fliegen zum Teil schon auf, wenn man noch mehrere hundert Meter von ihnen entfernt ist. Doch ein Spaziergang zwischen blühenden Wiesen und der Schutz unserer Vogelarten müssen sich nicht ausschließen. Helfen Sie mit,den Vogelreichtumim Landkreis Lichtenfels zu erhalten: Leinen Sie Ihren Hund an und bleiben Sie, besonders während der Brutzeit von März bis August, auf den Wegen. Derzeit werden durch Mitarbeiter des Landkreises Hinweisschilder zur Kennzeichnung des Gebietes angebracht.

Neben zahlreichen kleineren Hinweistafeln, gibt es an einigen Stellen auch große Schilder mit interessanten Informationen zum Vogelschutzgebiet und zur Anleinpflicht. Die Beschilderung wird aus Mitteln des Freistaates Bayern für Naturschutz-und Landschaftspflegemaßnahmen gefördert. Die Grenzen des Vogelschutzgebietes können auch im Geoportal des Landkreises Lichtenfels (www.geoportal.landkreis-lichtenfels.de) (Suchbegriff „Vogelschutzgebiet“ eingeben) eingesehen werden. Bei Fragen helfen die Mitarbeiter der unteren Naturschutzbehörde unter der Telefonnummer 09571/18-364 oder 09571/18-357 gerne weiter.