Justizminister Georg Eisenreich: „Verkehrsdatenspeicherung muss so schnell wie möglich wiederbelebt werden“
Gemeinsamer Appell von Justizministerinnen und Justizministern aus der Union zeigt Wirkung – Bundesjustizministerin offen für Verkehrsdatenspeicherung bei Kindesmissbrauch
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich setzt sich mit Nachdruck für eine Wiederbelebung der derzeit ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung ein. Der Minister: „Der Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie im Internet zeigt: Fehlende Verkehrsdatenspeicherung verhindert, dass wir Straftaten aufklären und noch laufenden Kindesmissbrauch stoppen können. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Tag länger Aufschub.“
Die Bundesjustizministerin zeigte sich vorgestern (2. Oktober 2020) offen für die Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung bei Kindesmissbrauch. Eisenreich: „Der erfreuliche Sinneswandel ist gut und notwendig. Nach der in der nächsten Woche zu erwartenden Entscheidung des EuGH muss die Reform zügig angepackt werden. Wir erwarten vom EuGH allerdings keinen Vorschlag, der nur noch in Gesetzesform zu gießen wäre. Möglicherweise müssen auch die europarechtlichen Grundlagen geändert werden. Deshalb fordere ich schon seit Monaten, die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um die Verkehrsdatenspeicherung auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen.“
Bei der Verkehrsdatenspeicherung sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, Telefon- und Internet-Verbindungsdaten über einen bestimmten Zeitraum zu sichern. Derzeit ist sie faktisch ausgesetzt. Eisenreich: „Es ist unverständlich, dass Strafverfolger beispielsweise Hinweise auf Kindesmissbrauch aus den USA nicht weiterverfolgen können, weil in Deutschland keine Daten mehr gespeichert sind. Man darf nicht vergessen: Hinter einem kinderpornografischen Bild steht das unfassbare Leid eines Kindes.“ Auch bei der Verfolgung von Terroristen, Waffenschiebern und Drogenhändlern sind die Verbindungsdaten oftmals die wichtigste oder sogar die einzige Spur.
Bei der Verkehrsdatenspeicherung geht es nicht um die Speicherung von Inhalten, sondern um die Zuordnung von IP-Adressen zu Personen. Eisenreich: „Die IP-Adresse ist vergleichbar mit der Postanschrift auf einem Briefumschlag in der analogen Welt. Klar ist, dass der Zugriff zeitlich befristet sein muss und nur bei schweren Straftaten möglich sein darf.“
Hintergrund:
Bayern setzt sich seit Jahren mit Nachdruck für die Wiederbelebung der derzeit faktisch ausgesetzten Verkehrsdatenspeicherung ein. Auf Initiative Bayerns hat sich die Justizministerkonferenz bereits Anfang November 2019 für eine Wiederbelebung der Verkehrsdatenspeicherung ausgesprochen. Im Juli 2020 hat der bayerische Justizminister mit acht Länderkolleginnen und -kollegen die Bundesjustizministerin in einem Brief aufgefordert, die deutsche Ratspräsidentschaft zu nutzen, um das Thema auf europäischer Ebene auf die Tagesordnung zu bringen.
In ihrem Antwortschreiben teilte die Bundesjustizministerin mit, die Entscheidungen in den beim EuGH anhängigen Verfahren sowie die Ergebnisse der von der Kommission beauftragten Studie abwarten zu wollen.
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