Landkreis Kulmbach gibt Sporthallen für Vereinsnutzung frei
Wie angekündigt kann ab Mitte Oktober (43. Kalenderwoche) der Trainings- und Wettkampfbetrieb der Vereine wieder in den Sporthallen des Landkreises Kulmbach stattfinden.
Die Corona-Pandemie erforderte auch im Bereich der Sporthallennutzung einige Anpassungen. So wurden gemeinsam mit dem Gesundheitsamt die notwendigen Rahmenbedingungen für den Vereinssport in den Hallen erarbeitet. Insbesondere der regelmäßige vollständige Luftaustausch und die den Vorgaben des Infektionsschutzes angepasste Nutzung von Umkleiden und Sanitäranlagen mussten sichergestellt werden.
Trotz der erforderlichen einstündigen Lüftungspause zwischen den Sporteinheiten konnten allen bisherigen und weiterhin am Hallentraining interessierten Nutzern angemessene Trainingszeiten zugewiesen werden. In den Mehrfach-Turnhallen ist auch weiterhin ein Parallelbetrieb verschiedener Vereine oder Gruppen möglich. Um den Begegnungsverkehr in diesen Fällen zu minimieren, werden den Nutzern neben den Hallenteilen auch bestimmte Umkleideräume zugewiesen. Aus Vorsorge- und Sicherheitsgründen besteht zudem die Pflicht, im gesamten Gebäude und jederzeit eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, außer bei der Trainingsaktivität.
Um die dargestellten Vorgaben umzusetzen, wird mit den Beteiligten eine entsprechende Nutzungsvereinbarung geschlossen. Daneben sind die Vereine nach der 7. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung weiterhin verpflichtet, dem Trainingsbetrieb der jeweiligen Sportart und dem Standort angepasste konkrete Hygienekonzepte auf der Grundlage des Bayerischen Rahmenhygienekonzeptes Sport vorzuhalten.
Zuschauer sind grundsätzlich nur bei Wettkämpfen zugelassen. Ob und wie viele Zuschauer Einlass finden können, ist von der jeweiligen Hallensituation und Sportart abhängig.
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