Verkehrsbehinderungen im Raum Burgkunstadt
Bereits seit Mai bestehen im Raum Burgkunstadt Verkehrsbehinderungen durch die Sperrung des Bahnübergangs bei Mainklein. Im September kamen in Burgkunstadt Bauarbeiten in der Bahnhofstraße und der Rangengasse hinzu. Für Oktober hat das Landratsamt Lichtenfels kürzlich noch weitere Behinderungen durch die Vollsperrung der Bundesstraße B289 angekündigt, die vom Staatlichen Bauamt Bamberg durchgeführt werden.
Für Anwohner, Pendler und Gewerbetreibende stellen die Baumaßnahmen und damit verbundenen Straßensperrungen eine große Belastung dar.
Folgende Sperrung stehen bis Weihnachten an:
Stadt Burgkunstadt – Wasserleitungsarbeiten
Die Stadt Burgkunstadt plante bereits seit längerem die städtebauliche Aufwertung der Bahnhofstraße in Burgkunstadt. In diesem Zusammenhang wurden von der Stadt bereits Anfang diesen Jahres Wasserleitungsarbeiten ausgeschrieben und beauftragt. Planmäßiger Zeitraum der Maßnahme ist vom 21. September bis 30. November. Im Einzelnen sind von Vollsperrungen betroffen die Bahnhofstraße zwischen der Einmündung in die B289 und Plan (6 Wochen), Plan/Rangengasse (2 Wochen) sowie Lichtenfelser Straße (2 Wochen). Zwei der drei Straßen sind während der Arbeiten jeweils befahrbar.
Deutsche Bahn – BÜ Mainklein
Die Deutsche Bahn informierte das Landratsamt im März darüber, dass auf der Bahnstrecke Bamberg-Hof die Sicherungsanlagen an den insgesamt sechs Bahnübergängen (BÜ) zwischen Hochstadt und Kulmbach erneuert werden mussten. Die Sicherungsanlagen waren alt und störungsanfällig. Zudem waren Anlagen allesamt in einer sogenannten BÜ-BÜ-Kette miteinander verschaltet. Dies bedingte, dass die Störung an einem Bahnübergang gleichzeitig auch alle anderen störte und deshalb in solchen Fällen immer alle sechs Bahnübergänge gleichzeitig gesperrt werden mussten. Geplant waren die Arbeiten von Anfang Mai bis Ende September.
Die Erneuerung dieser Sicherungsanlagen stellte für die Bahn eine große Herausforderung dar. Einerseits musste sicherheitsrelevante Technik nicht für einen, sondern gleich für sechs Bahnübergänge geplant und gebaut werden. Andererseits mussten alle sechs Altanlagen gleichzeigt außer Betrieb genommen werden, erst dann konnte die Montage der Neuanlagen beginnen. Eine Vorgehensweise, wie die Bahn betont, die es bundesweit in dieser Form und in diesem Umfang bislang noch nie gegeben hat.
Diese Rahmenbedingungen erschwerten den Bauablauf ganz wesentlich und erklären auch, warum sich die geplante Fertigstellung aufgrund technischer Probleme zwischenzeitlich auf den 16. Oktober verzögert hat.
Ganz besonders zu spüren waren die Auswirkungen auf den Straßenverkehr beim östlichen Bahnübergang von Mainklein. Bis zur Inbetriebnahme der neuen Sicherungsanlage müssen die Bahnschranken hier manuell durch Posten bedient werden, wodurch sich deutlich verlängerte Schließzeiten ergeben. Dies führte zu Rückstauungen auf die unmittelbar angrenzende B289 und zu gefährlichen Überholmanövern, auf die das Landratsamt als Straßenverkehrsbehörde reagieren musste. Das Landratsamt bemühte sich hier zunächst um eine möglichst wenig beeinträchtigende Verkehrsregelung, die jedoch von vielen Verkehrsteilnehmern trotz polizeilicher Kontrollen ignoriert wurde. Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, blieb somit nur die Vollsperrung des Bahnübergangs Mainklein bis zum Abschluss der Arbeiten.
Die neuen Sicherungsanlagen werden keine Kette mehr bilden. Laut Bahn werden Störungen dann weniger häufig auftreten als zuvor. Zudem sind bei der Störung eines Bahnübergangs die anderen Bahnübergänge nicht länger automatisch mit betroffen. Die mit Störungen an Bahnübergängen verbundenen Verkehrsbehinderungen werden damit künftig deutlich geringer ausfallen.
Staatliches Bauamt – B 289
1. Böschungssanierung Theisau-Burgkunstadt
Im Juli wurde dem Landratsamt dann vom Staatlichen Bauamt Bamberg mitgeteilt, dass an der Bundesstraße 289 bei Theisau entlang der bahnseitigen Straßenböschung bereichsweise größere Risse im Bankett und im Randstreifen der Fahrbahn festgestellt wurden. Die Risse sind durch Setzungen im Straßendamm entstanden, welche die anhaltende Trockenheit weiter vergrößert hat. Sachverständige befürchten, dass im anstehenden Winter durch eindringendes Wasser und Frost die Standsicherheit der Böschung verloren gehen und dann eine Sperrung des böschungsseitigen Fahrstreifens notwendig werden könnte.
Damit die Verbindung zwischen Kulmbach und Burgkunstadt / Lichtenfels aufrechterhalten und die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann, muss die Erneuerung der Straßenböschung noch in diesem Jahr durchgeführt werden. Bei der hierzu mit allen Beteiligten umgehend erfolgten Besprechung kristallisierte sich jedoch schnell heraus, dass mit einer Böschungssanierung erst nach Freigabe des Bahnübergangs Mainklein begonnen werden kann, da dieser im Rahmen der kleinräumigen Verkehrsumleitung benötigt wird.
Das Staatliche Bauamt wird die dringend notwendigen Sanierungsarbeiten in der Zeit vom 19. Oktober bis voraussichtlich Mitte Dezember 2020 durchführen. Um die Dauer der Verkehrsbehinderungen auf der B289 zu reduzieren werden in diesem Zeitraum zwei Maßnahmen gleichzeitig durchgeführt: zum einen die Erneuerung der Straßenböschung zwischen Burgkunstadt Ost und Theisau und zum anderen ein Teil der Erneuerung der Fahrbahn bei Burgkunstadt.
Dabei wird bei Theisau die Fahrbahn auf einer Länge von insgesamt 500 m bereichsweise zurückgebaut und der gelockerte Straßendamm samt Böschung bis auf gewachsenen Untergrund abgetragen. Dann wird die Böschung wieder mit standfesten Material lagenweise neu aufgebaut und zuletzt die Fahrbahn wiederhergestellt. Gleichzeitig werden die hangseitigen Entwässerungsanlagen entlang der B 289 auf einer Länge von 1,6 km erneuert, um den Abfluss von Straßen-, Hang- und Sickerwasser zu verbessern. Die Arbeiten können wegen der parallel verlaufenden Bahnlinie Hochstadt – Kulmbach nur von der Straße aus durchgeführt werden. Weil aber das auf der Straße zur Verfügung stehende Baufeld durch den Rückbau der Fahrbahn stark begrenzt ist, muss eine Vollsperrung der Bundesstraße angeordnet werden. Für die Maßnahme ist eine Bauzeit von sechs Wochen eingeplant. Die Baukosten belaufen sich auf rund 500.000 €.
2. Staatliches Bauamt – B 289 Fahrbahnerneuerung
Im Zuge der B 289 sind bei Burgkunstadt auf der „Straße der Residenzen“ zwischen der Einmündung der Kreisstraße LIF 23 (Bahnhofstraße) und der Einmündung der Kreisstraße LIF 15 (Kulmbacher Straße), insbesondere in den vier Kreuzungsbereichen, auf einer Länge von rund 1,5 km tiefe Spurrinnen, Verdrückungen und Risse in der Fahrbahn entstanden, die auf die andauernd hohe Verkehrsbelastung, insbesondere durch Schwerverkehr zurückzuführen sind. Auch in diesem Abschnitt ist eine Erneuerung der Fahrbahn aus Gründen der Verkehrssicherheit dringend notwendig.
Die Vollsperrung für die Erneuerung der Straßenböschung wird dabei ausgenutzt, um die Erneuerung der Fahrbahn zunächst zwischen der Einmündung der Staatsstraße 2191 (Weismainer Straße) und der Einmündung der Kreisstraße LIF 15 (Kulmbacher Straße) überwiegend gleichzeitig mit durchzuführen. Diese Maßnahme muss in zwei Bauabschnitte unterteilt werden, damit vor allem die Gewerbegebiete im Bereich Auwiese/In der Au erreichbar bleiben.
1. Bauabschnitt
Zunächst wird in einem ersten Bauabschnitt ab dem 19.10.2020 die Böschung zwischen Burgkunstadt und Theisau saniert und die Entwässerungseinrichtung erneuert. Gleichzeitig wird die Fahrbahn der B289 zwischen der (halben) Kreuzung mit den Stadtstraßen Auwiese/In der Au und der der Einmündung der Kreisstraße LIF 15 (Kulmbacher Straße) saniert. In diesem Zeitraum sind die Kreuzung Auwiese/In der Au und die daran angeschlossenen Gewerbegebiete nur von Westen aus über die B 289 bzw. über die Staatstraße 2191 (Weismainer Straße) erreichbar.
2. Bauabschnitt
Nach Beendigung der zuvor genannten Arbeiten wird in einem zweiten Abschnitt die Fahrbahn der B289 zwischen der Einmündung der Staatsstraße 2191 (Weismainer Straße) und der (halben) Kreuzung mit den Stadtstraßen Auwiese/In der Au erneuert. In diesem Zeitraum sind die Kreuzung Auwiese/In der Au und die daran angeschlossenen Gewerbegebiete nur von Osten aus über die B 289 bzw. über die Kreisstraße LIF 15 (Kulmbacher Straße) erreichbar.
Die Baukosten für die gesamte Fahrbahnerneuerung der B289 zwischen der Einmündung der Staatsstraße 2191 (Weismainer Straße) und der Einmündung der Kreisstraße LIF 15 (Kulmbacher Straße) belaufen sich auf rund 300.000 €.
Im nächsten Jahr ist dann die Erneuerung der Fahrbahn zwischen der Kreisstraße LIF 23 (Bahnhofstraße) und der Staatsstraße 2191 (Weismainer Straße) vorgesehen.
Die Umleitung für die örtlichen Verkehre, die den jeweiligen Bauabschnitten angepasst wird, erfolgt über Altenkunstadt, Weismain, Baiersdorf, Maineck und Mainklein. Der Durchgangsverkehr und insbesondere der Schwerverkehr wird großräumig ab Kulmbach und Zettlitz über Kronach (B 85 und B 173) umgeleitet. Die Umleitungen sind entsprechend ausgeschildert.
Stadt Burgkunstadt – Stützmauer Rangengasse
Ein dann noch Ende Juli aufgetretener Einbruch der Stützmauer auf der Kreisstraße LIF 23 in der Rangengasse auf Höhe der Christuskirche konnte, ebenfalls unter Vollsperrung, bereits in der Zeit vom 21. bis 25. September behoben werden.
Koordinierung der Maßnahmen
Das Landratsamt Lichtenfels stimmt alle baulichen Maßnahmen, bei denen mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr zu rechnen ist, immer mit den jeweils betroffenen Ämtern ab. Die Sperrung des Bahnübergangs Mainklein über diesen langen Zeitraum war im Vorfeld jedoch genauso wenig planbar, wie die unerwartet eingetretenen Schäden an der Böschung der B 289 und an der Stützmauer der Kreisstraße. Eine Aufschiebung der Sanierungsarbeiten hätte jeweils mindestens halbseitige Sperrungen der betroffenen Streckenabschnitte über viele Monate bis zur Beseitigung der Gefahrstellen zur Folge. Andererseits konnten aber auch die geplanten Baumaßnahmen der Stadt Burgkunstadt in diesem Stadium nicht mehr verschoben werden.
Das Landratsamt Lichtenfels, das Staatliche Bauamt Bamberg sowie die Deutsche Bahn bitten insbesondere die Anlieger und alle betroffenen Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden Behinderungen und die mit den Arbeiten verbundenen Beeinträchtigungen.
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