Grünes Bamberg/ÖDP/Volt fragen nach Erfahrungen und Erfolgen der „Zweckentfremdungssatzung“
Im Herbst 2019 trat die Zweckentfremdungssatzung der Stadt Bamberg in Kraft. Sie soll verhindern, dass Wohnraum zweckentfremdet wird – etwa zu reinen Ferienwohnungen, zu Maklerbüros, Rechtsanwaltskanzleien, Arztpraxen oder ähnlichem. Auch überlanger Leerstand ist demzufolge verboten und kann sanktioniert werden. Eine solche Satzung konnte Bamberg aufgrund einer neuen Gesetzesgrundlage erlassen, die in Bayern vor einigen Jahren geschaffen wurde. Seither kämpfte die grüne Stadtratsfraktion beharrlich für dieses Instrument, brachte das Thema immer wieder mit Anträgen in den Stadtrat und hatte letztlich vor einem Jahr Erfolg.
Auch Michi Schmitt von der neuen Fraktion GRÜNES BAMBERG und sein Volt-Kollege Hans-Günter Brünker wollen an dem Thema dran bleiben und fragen nun in einem Antrag auf Sachstandsbericht nach ersten Erfahrungen und Erfolgen. Michi Schmitt hält eine Evaluation für geboten, „denn ein solch neues Instrument muss sich in der Umsetzung erst mal bewähren, möglicherweise muss die Politik noch korrigierend eingreifen und nachjustieren.“ Außerdem hält er es für wichtig, dass die mit der Zweckentfremdungssatzung betrauten Beschäftigten im Rathaus erneut vom Stadtrat Rückenstärkung bekommen.
Schmitt und Brünker wollen zum Beispiel wissen, wie viele Wohnungen auf Zweckentfremdung überprüft wurden, wie diese über das Stadtgebiet verteilt lagen, wie man jeweils zum Verdacht auf Zweckentfremdung kam, wie die Kontrollen durchgeführt wurden, und natürlich wie viel Wohnungen mit wie viel Wohnfläche man auf diese Weise zurückgewinnen konnte.
Hans-Günter Brünker verweist insbesondere auf die AirBnB-Nutzungen von Wohnraum, die zwar nicht generell, häufig aber doch illegal sind. „Eine reine Nutzung als Ferienwohnung ist genehmigungspflichtig, sonst liegt klar eine Zweckentfremdung vor.“ In München bemüht sich die SPD/Volt-Stadtratsfraktion nach seinen Informationen darum, an Vermieterdaten von AirBnB zu kommen, um Zweckentfremdungen zu prüfen. Anlass hierfür ist ein Urteil in Irland, dem Hauptfirmensitz von AirBnB, wonach das Unternehmen seine Daten den Finanzbehörden offen legen muss. Brünker sieht das staatliche Anliegen der Wohnraumfürsorge für ebenso berechtigt wie das Anliegen, Steuern einzutreiben. Er ist deshalb der Meinung, dass auch in der Tourismusstadt Bamberg proaktiv nach AirBnB-Zweckentfremdungen gefahndet werden sollte.
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