Heiratsschwindler erbeutet im Landkreis Kulmbach fünfstelligen Geldbetrag

Symbolbild Polizei

LKR. KULMBACH. Um 16.000 Euro hat ein Internetbetrüger eine 30-Jährige aus dem Landkreis Kulmbach erleichtert. Trotz mehrerer Geldüberweisungen an den vermeintlichen Heiratskandidaten fand keine Hochzeit statt.

Über das Internet lernte die 30-Jährige im Frühjahr den Mann kennen. Dieser gab vor, aus reichem Hause in den Vereinigten Arabischen Emiraten zu stammen. Über Wochen hinweg hielt der Unbekannte über einen Messenger-Dienst Kontakt mit der Frau. Durch geschickte Beeinflussung brachte sie der Internetbetrüger dazu, innerhalb weniger Wochen 16.000 Euro auf ein ausländisches Konto zu überweisen. 6.000 Euro sollten zum Erwerb einer „Immigrationcard“, für einen dauerhaften Aufenthalt in den Emiraten, dienen. Für die anstehenden Hochzeitsvorbereitungen forderte der Heiratsschwindler weitere 10.000 Euro.

Bedenken kamen der 30-Jährigen erst, als der „Zukünftige“ 3.600 Euro in einer Kryptowährung für Zollgebühren einforderte. Die Frau verweigerte eine weitere Zahlung und wandte sich an die Polizei in Stadtsteinach. Dort wurde sie über die Betrugsmasche des Romance-Scamming aufgeklärt. Die Betrugsspezialisten der Bayreuther Kripo übernahmen die weiteren Ermittlungen. Auf dem finanziellen Schaden wird die Frau wohl sitzen bleiben.

Leider handelt es sich bei diesem Fall um keinen Einzelfall. Immer wieder versuchen Betrüger mit dieser oder ähnlichen Maschen an das Geld ihrer Opfer zu gelangen. Die Dunkelziffer in diesem Deliktsbereich ist hoch. Viele Betrugsopfer scheuen sich aus Scham davor, bei der Polizei Anzeige zu erstatten.

Aus diesem Anlass gibt die Oberfränkische Polizei folgende Ratschläge:

  • Brechen Sie sofort jeglichen Kontakt ab.
  • Nehmen Sie keine Anrufe oder Nachrichten mehr entgegen bzw. gehen Sie nicht mehr auf diese ein.
  • Sichern Sie Ihre E‑Mails und Chat-Texte als Beweis.
  • Überweisen Sie Personen, die Sie nie persönlich kennengelernt haben, kein Geld.
  • Erstatten Sie zeitnah Strafanzeige bei der Polizei.