Bayreuth: Positives Signal für den Krisendienst Oberfranken
Im Rahmen des Bayerischen Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetzes (BayPsychKHG) werden bayernweit Krisendienste für Menschen in seelischen Notlagen geschaffen. In der heutigen Sitzung des Bezirksausschusses des Bezirkstags von Oberfranken wurde der Vereinbarung zur Erstattung der Kosten hinsichtlich der Leitstelle des künftigen Krisendienstes Oberfranken mit dem Freistaat Bayern zugestimmt.
Der Krisendienst Oberfranken umfasst eine Leitstelle und, daran angegliedert, mobile Krisenteams, die auf Anforderung durch die Leitstelle vor Ort tätig werden. Jede hilfesuchende Person kann sich an das psychosoziale Beratungsangebot wenden. Die Leitstellen werden unter einer bayernweit einheitlichen Rufnummer erreichbar sein. Der Anruf erfolgt kostenfrei, soweit gewollt auch anonym und ohne Formalitäten. In der Aufbauphase wird die Leitstelle des Krisendienstes vorerst in einem bestimmten Zeitfenster telefonisch erreichbar sein, ab dem 01.07.2021 jedoch rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr. Der Leitstelle angegliedert wird ein mobiler, multiprofessioneller Dienst, der bei Bedarf den Anrufenden aufsucht.
Bezirkstagspräsident Henry Schramm steht voll hinter dem Konzept: „Mit dem Krisendienst verbessern wir die Versorgung psychisch kranker Menschen ganz entscheidend. Der Krisendienst ist ein Angebot für kranke Menschen, die auf schnelle Hilfe angewiesen sind. Ziel dabei ist es, Krisen rechtzeitig abzufangen und negative Folgen für die betroffenen Menschen soweit wie möglich zu vermeiden.“
Die Kosten der Leitstelle werden vom Freistaat Bayern gedeckt
Nach der Bayerischen Verfassung muss der Freistaat Bayern den Bezirken die mit der Übertragung der neuen Aufgabe für die Bezirke verbundenen Kosten ausgleichen. Welche Kosten insoweit aber konkret notwendig und damit erstattungspflichtig sind, bedarf einer eindeutigen Regelung. Bezirkstagspräsident Henry Schramm wandte sich deshalb persönlich an Staatsministerin Melanie Huml, um eine verlässliche vertragliche Grundlage zu schaffen. Dieses Ziel wurde nun mit der vom Bezirksausschuss beschlossenen Vereinbarung mit dem Freistaat Bayern erreicht. Der Bezirk Oberfranken wird für die Leitstelle pro Jahr etwa eine Million Euro aufwenden, die er vom Freistaat in gleicher Höhe erstattet bekommt.
Hingegen hat der Bezirk die Kosten der mobilen Dienste von rund 1,5 Millionen Euro jährlich selbst im Rahmen der Eingliederungshilfe zu tragen.
Die Leitstelle in Bayreuth unter Leitung von Dipl.-Psych., Psych. Psychotherapeutin Katrin Stohhöfer wird derzeit eingerichtet und aufgebaut; die Mitarbeiter der mobilen Dienste werden für ihre künftigen Aufgaben geschult.
Eine bayernweit einheitliche Telefonnummer für die Krisendienste soll Anfang des nächsten Jahres freigeschalten werden.
Verleihung von Denkmalpflegepreisen
Weiterhin wurde beschlossen, dass der Bezirk Oberfranken ab dem kommenden Jahr eigene Denkmalpflegepreise verleihen wird. Jährlich wird es bis zu 13 Denkmalpflegepreise geben, in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt einen. Prämiert werden besonders gelungene Sanierungen von Gebäuden und Bauwerken. Die Denkmalpreise sind mit jeweils 5.000 Euro dotiert und werden zusammen mit Erinnerungstafeln in feierlichem Rahmen vom Bezirkstagspräsidenten übergeben. „Oberfranken ist reich an Denkmälern. Mit den Denkmalpflegepreisen würdigen und unterstützen wir das hohe Engagement von Bürgern für den Erhalt von Baudenkmälern und Bauten von geschichtlicher Relevanz“, erwähnte Bezirkstagspräsident Henry Schramm.
Neufassung der Bezirksfischereiverordnung
Zudem wurde eine Neufassung der Verordnung über die Fischerei im Regierungsbezirk Oberfranken auf den Weg gebracht. Mit Wirkung zum 01.01.2021 gilt eine neue, wieder fünf Jahre gültige Bezirksfischereiverordnung, die sich an den bisherigen Regelungen orientiert. Der Verordnungsentwurf wurde im Vorfeld mit dem Bezirksfischereiverband und der Regierung von Oberfranken abgestimmt; er soll in der nächsten Sitzung des Bezirkstags abschließend beschlossen werden.
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