Herzogenaurach: Außerordentliche Hauptversammlung der Schaeffler AG beschließt genehmigtes Kapital in Höhe von bis zu 200 Millionen Stück Aktien
15. September 2020 | Herzogenaurach
- Genehmigtes Kapital für bis zu 200 Millionen Stück neuer Aktien mit Laufzeit von fünf Jahren
- Ermächtigung durch ausnutzbare Kapitalerhöhungen mit Bezugsrechten
- Maßnahme zielt auf Stärkung der Kapitalbasis der Schaeffler Gruppe mit dem Ziel, Wachstumschancen zu nutzen und die Transformation voranzutreiben
Der weltweit tätige Automobil- und Industriezulieferer Schaeffler hat heute auf seiner außerordentlichen Hauptversammlung die Schaffung eines genehmigten Kapitals in Höhe von bis zu 200 Millionen Aktien beschlossen. Die Ermächtigung erlaubt ausschließlich die Ausgabe von stimmrechtslosen Vorzugsaktien und hat eine Laufzeit bis zum 31. August 2025. Sie kann in dieser Zeit einmalig oder mehrmals ausgenutzt werden.
Die Schaeffler AG sieht die Schaffung des genehmigten Kapitals als einen reinen Vorratsbeschluss. Mit dieser Maßnahme schafft sie die Voraussetzungen dafür, im Rahmen einer potenziellen Kapitalerhöhung die Kapitalbasis der Schaeffler AG zu stärken mit dem Ziel, die Transformation der Schaeffler Gruppe voranzutreiben und potenzielle Wachstumschancen zu nutzen.
Falls das genehmigte Kapital genutzt wird, müssen die neuen Vorzugsaktien allen bestehenden Schaeffler-Aktionären für die Dauer einer Bezugsfrist von zwei Wochen zum Bezug angeboten werden. Einen Ausschluss des Bezugsrechts erlaubt die Ermächtigung nicht. Die Bezugsrechte werden dabei Stamm- und Vorzugsaktionären gleichermaßen gewährt. Über den Bezugspreis, das Bezugsverhältnis und die finale Zahl an neuen Vorzugsaktien entscheiden Vorstand und Aufsichtsrat gemeinsam. Die neuen Aktien sind mit den gleichen Rechten ausgestattet wie die bestehenden Aktien.
Georg F. W. Schaeffler, der Familiengesellschafter und Aufsichtsratsvorsitzende der Schaeffler AG, betonte, dass es bislang keine konkreten Transaktionen gebe, die das Unternehmen im Blick habe und für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals in Erwägung ziehe. „Es geht lediglich um die Schaffung von Optionalität und Flexibilität.“
Sollte es zu einer Ausnutzung des genehmigten Kapitals kommen, wäre ein mittelbares Ziel einer solchen Kapitalerhöhung auch, den Streubesitz und die Liquidität der Schaeffler-Aktie zu erhöhen und so attraktiver zu machen.
„Wir wollen mit der Schaffung des genehmigten Kapitals zum jetzigen Zeitpunkt sicherstellen, dass wir Chancen, die sich für uns ergeben, im Interesse des Unternehmens und seiner Aktionärinnen und Aktionäre flexibel und schnell ergreifen können“, sagte Klaus Rosenfeld, der Vorstandsvorsitzende der Schaeffler AG.
Die Abstimmungsergebnisse sowie den Bericht des Vorstandsvorsitzenden zur heutigen außerordentlichen Hauptversammlung finden Sie in Kürze unter www.schaeffler.com/hv.
Die außerordentliche Hauptversammlung der Schaeffler AG wurde gemäß den Vorgaben der COVID-19-Gesetzgebung virtuell durchgeführt. In der Spitze nahmen 235 Aktionärinnen und Aktionäre an der Übertragung der außerordentlichen Hauptversammlung teil
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