Warnung vor Handwerksbetrügern und „Teerkolonnen“

Symbolbild Polizei

OBERFRANKEN. Mehrfach kam es in der jüngeren Vergangenheit zu vollendeten und versuchten Straftaten in Oberfranken durch sogenannte „Teerkolonnen“. Die Oberfränkische Polizei informiert und warnt vor dieser Betrugsmasche.

Anfang September klingelte ein Mitarbeiter einer britischen Teerkolonne bei einem 40-jährigen Anwohner in Marktleugast im Landkreis Kulmbach und bot ihm seine Dienste an. Sie vereinbarten, dass die Arbeiter einen Weg des Mannes teeren sollten. Dabei handelten beide Parteien einen Preis im unteren vierstelligen Eurobereich aus. Die Arbeiter begannen mit den Teerarbeiten, unterbrachen diese zwischenzeitlich und verlangten einen weiteren fünfstelligen Eurobetrag als Restzahlung. Der Anwohner fiel auf diese Masche nicht rein und die Kolonne zog auf ihrer Suche nach neuen Kunden weiter nach Neuenmarkt im Landkreis Kulmbach. Die Beamten der Polizei Stadtsteinach konnten dort die Personalien der Mitarbeiter feststellen und ermitteln gegen den 29-jährigen Chef der Handwerker wegen Betruges.

Bei dieser Vorgehensweise beginnen die Teerarbeiter zunächst mit ihrer Tätigkeit, unterbrechen dann aber und fordern oftmals nachdrücklich weitere Zahlungen ein. Teilweise schließen die Kolonnen ihre Arbeiten ab; das Ergebnis ist dann allerdings oft qualitativ minderwertig. Die Mitarbeiter dieser Teerkolonnen kommen überwiegend aus Großbritannien oder Osteuropa. Die Verträge werden in der Regel nur mündlich vereinbart.

Die Oberfränkische Polizei warnt aus diesem Anlass vor diesen Haustürgeschäften:

  • Kaufen oder unterschreiben Sie niemals etwas an der Haustür. Die angebotenen Handwerkerleistungen sind meist nur minderwertig oder werden nicht abgeschlossen.
  • Lassen Sie unaufgefordert kommende „Handwerker“ oder „Verkäufer“ nicht in Ihre Wohnung.
  • Seien Sie bei Angeboten an der Haustür stets skeptisch.
  • Rufen Sie bei einer ortsansässigen Firma an. Schildern und vergleichen Sie das Angebot
  • Lassen Sie sich durch forsches Auftreten nicht unter Druck setzen.
  • Beauftragen Sie diese Personen mit Schwarzarbeit, machen Sie sich unter Umständen selbst strafbar.
  • Wenden Sie sich im Zweifel an ihre örtliche Polizeiinspektion oder rufen Sie im Notfall die 110.
  • Melden Sie ähnliche Vorfälle oder verdächtige Wahrnehmungen.