Landkreis ERH setzt mehr Busse im Schülerverkehr ab dem Schulbeginn ein
Erlangen Höchstadt. Zu Beginn des neuen Schuljahres wird das Landratsamt Erlangen-Höchstadt als Aufgabenträger für den Öffentlichen Personennahverkehr zusammen mit den im Landkreis tätigen Verkehrsunternehmen die angebotenen Fahrten im Schülerverkehr durch den Einsatz von weiteren Fahrzeugen verstärken. Dadurch soll in Zeiten der Covid-19-Pandemie den Schülerinnen und Schülern ein verbessertes Platzangebot zur Verfügung gestellt werden. Direkt nach der Ankündigung des Förderprogramms durch die Bayerische Staatsregierung, hat das zuständige Sachgebiet ÖPNV im Landratsamt, zusammen mit den Verkehrsunternehmen und in Abstimmung mit den Nachbarlandkreisen mögliche Linien identifiziert, welche sich aus der Erfahrung des vergangenen Schuljahres für Verstärkerfahrten eignen und die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Zwölf zusätzliche Verstärkerbusse stehen zur Verfügung
Insgesamt werden zunächst zwölf Verstärkerbusse im gesamten Landkreis Erlangen-Höchstadt eingesetzt. In den ersten Schulwochen wird die Auslastung überprüft und gegebenenfalls nachgesteuert. Landrat Alexander Tritthart hierzu: „Unsere Schüler liegen uns sehr am Herzen. Die kurzfristige Schaffung von mehr Platz und damit mehr Schutz in den Schulbussen war uns daher ein großes Anliegen. Mein herzlicher Dank gilt unseren Verkehrsunternehmen, die in Zeiten von knappem Personal, extrem kurzer Vorlaufzeit und begrenzter Fahrzeugkapazitäten so prompt und flexibel reagieren, wie es ihnen nur möglich ist.“ Die gleiche Sorge des Landrats gilt auch den Schülerinnen und Schülern im Landkreis, welche mit der Bahn, etwa mit der Gräfenbergbahn zur Schule kommen müssen. Auf die Ausstattung der Bahn hat der Landkreis keine Einflussmöglichkeit. Der Landrat will sich jedoch persönlich an die zuständigen Stellen wenden und sich auch für eine vorübergehende Erhöhung der Kapazitäten dort aussprechen.
Maskenpflicht in den öffentlichen Verkehrsmitteln und an den Haltestellen
Um sich und andere zu schützen, gelten weiterhin besondere Verhaltensregeln. Eine Mund-Nasen-Bedeckung ist für alle Fahrgäste ab dem siebten Lebensjahr in den öffentlichen Verkehrsmitteln und den Bushaltestellen verpflichtend. Wer aufgrund einer körperlichen Beeinträchtigung oder aus gesundheitlichen Gründen keine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung tragen kann, hält eine ärztliche Bestätigung bereit. Das Landratsamt Erlangen-Höchstadt bittet, die geltenden Mundschutz-, Abstands- und Hygieneregeln an den Haltestellen und bei der Fahrt auf allen Plätzen einzuhalten, bereits auch schon an den Haltestellen. Dadurch kann jeder einzelne dazu beitragen, seine Mitschüler vor einer Ansteckung zu schützen.
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