Schülerbeförderung im Landkreis Kulmbach zum Schuljahr 2020/2021, Beginn 08.09.2021

Schaffung zusätzlicher Buskapazitäten im Linienverkehr durch Verstärkerbusse

Am Dienstag, den 08.09.2020 beginnt das neue Schuljahr 2020/2021. Der Ministerrat des Bayerischen Kabinetts hat in seiner Sitzung am 01.09.2020 dazu Rahmenbedingungen beschlossen:

1. Ziel des Freistaates Bayern ist es, im Schuljahr 2020/2021 so viel Präsenzunterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektionsschutz für alle Beteiligten durchzuführen. In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen kehren die Schulen ab dem 8. September 2020 daher zu einem Regelbetrieb zurück. Zur Umsetzung dieses Regelbetriebes legt der Freistaat Bayern unter anderem ein Förderprogramm für den Einsatz von Verstärkerbussen zur Entzerrung der Schülerverkehre auf.

2. Wo immer möglich, gilt auch im ÖPNV und im freigestellten Schülerverkehr das Mindestabstandsgebot von 1,5 m. Naturgemäß kann dies in den Bussen (und Bahnen) zu Stoßzeiten selten eingehalten werden. In den Beförderungsmitteln ist wie in geschlossenen Räumen auf ausreichende Belüftung zu achten. Zusätzlich hierzu besteht im gesamten ÖPNV und im freigestellten Schülerverkehr (Schulbusse) eine „Maskenpflicht“. Mund und Nase müssen während des gesamten Aufenthalts in Einrichtungen des öffentlichen Nahverkehrs, also zum Beispiel auch beim Warten an überdachten Haltestellen oder an Bahnhöfen, getragen werden. Zum ÖPNV gehören neben Schienennahverkehr, Bus, U-Bahn, S-Bahn, und Tram auch Taxi und Mietwagen mit Fahrer (Chauffeurdienstleistungen), wenn sie im Nahverkehr benutzt werden.

3. Bei den klassischen „weiterführenden“ Schulen im Landkreis Kulmbach sind alle Schüler in den öffentlichen Linienverkehr integriert. Der Landkreis Kulmbach beabsichtigt nun in Abstimmung mit den Verkehrsunternehmen im öffentlichen Buslinienverkehr durch einen flexiblen und bedarfsgerechten Einsatz zusätzlicher Busse zu den Stoßzeiten auf besonders belasteten Linien für eine bessere Vereinbarkeit der coronabedingten Abstands- und Hygieneregeln mit den naturgemäß beengten Voraussetzungen bei der Busbeförderung zu sorgen. Dabei sind die Busunternehmen angehalten, neben dem Schülerverkehr, auch die Personen im Berufs- und Versorgungsverkehr mit einzubeziehen. In der Praxis werden hierbei nicht auf einer ganzen Buslinie Verstärkerbusse eingesetzt, sondern erst ab bzw. an bestimmten Haltestellen.

Im Landkreis ist eine Kapazitätsausweitung durch die Bereitstellung von Verstärkerbussen auf folgenden Linien bzw. Linienabschnitten vorgesehen:

Karte Landkreis mit Verstärker-Achsen

Karte Landkreis mit Verstärker-Achsen

Bei den Linien der OVF auf folgenden Kursbuchstrecken (KBS):

  • KBS 8352: ab Stadtsteinach Krankenhaus Richtung Kulmbach um 7.09 Uhr
  • KBS 8352: ab Kulmbach ZOB in Richtung Stadtsteinach um 13:20 Uhr
  • KBS 8354: ab Unterbrücklein Richtung Kulmbach um 7.11 Uhr /
  • KBS 8354: ab Kulmbach ZOB bis Neudrossenfeld um 13.18 Uhr
  • KBS 8357: ab Ludwigschorgast B303 Richtung Gefrees um 7.00 Uhr
  • KBS 8357: ab Gefrees bis Stadtsteinach Marktplatz um 13.00 Uhr bzw. 16.04 Uhr.
  • KBS 8435: ab Kasendorf Gh Goldner Anker Richtung Hollfeld um 6.45 Uhr
  • KBS 8435: ab Kasendorf Gh Friedrich Richtung Kulmbach um 7.05 Uhr
  • KBS 8435: ab Melkendorf Kulmbacher Bank Richtung Kulmbach um 7.20 Uhr
  • KBS 8435: ab Hollfeld Gesamtschule um 13.10 Uhr Richtung Thurnau
  • KBS 8435: ab Kulmbach Realschule um 13.10 Uhr Richtung Kasendorf
  • KBS 8435: ab Kulmbach ZOB um 13.19 Uhr Richtung Thurnau/Hollfeld

Wir weisen ergänzend darauf hin, dass die Linie 8357 am ersten Schultag bereits um 13 Uhr ab Gefrees Jacob-Ellrod-Schule – inklusive des Verstärkerbusses – bedient wird. Die Fahrt um 16.00 Uhr entfällt.

POMPER-Linie ab /bis Trebgast um 6.55 Uhr in Richtung Kulmbach und Mittags zurück.

Stadtbus:
Verstärkerbusse vor 8.00 Uhr zwischen dem Zentralen Omnibus-Bahnhof (ZOB) und Realschule, ZOB und Hans-Edelmann-Schule sowie Linie 3 ab Burghaig und Linie 2 in Forstlahm sowie zu den Schulschlusszeiten.
Im Stadtbusverkehr verweisen wir darauf, dass aufgrund des Halbstundentakts die Schüler und Eltern selbst durch Nutzung einer früheren Busverbindung zu einer Entzerrung des Schulverkehrs beitragen können.

4. Für die Praxis der Busbenutzung müssen die Eltern und Schüler ausschließlich den regulären Fahrplan beachten. Die Verstärkerbusse fahren parallel zum Linienverkehr in Reihe und sind für die Schüler mit Angabe der Kursbuchstrecke und der Aufschrift „Verstärkerbus“ gekennzeichnet. Die Verkehrsunternehmer koordinieren die Einsatzpläne für die Fahrer und Subunternehmer, etwaigen Durchsagen bzw. Ansagen des Fahrpersonals sind zu beachten.
Es wird dringend darum gebeten, dass An- und Abfahrtbereiche der Haltestellen sowie die Haltestellen selbst nicht durch PKWs behindert werden!

5. Die Verstärkerfahrten im Buslinienverkehr werden auf der Basis des genehmigten Liniennetzes im Landkreis Kulmbach zu den genehmigten Fahrplänen in den Hauptverkehrszeiten morgens vor 8.00 Uhr (Weg zu den Schulen) und mittags ab 13.00 Uhr (Heimweg von den Schulen) eingesetzt. Die weiterführenden Schulen sind deshalb aufgefordert, möglichst umgehend zum Regelbetrieb und einem geordneten Stundenplan zu kommen, da nicht zusätzlich von den Verkehrsunternehmen noch Fahrer und Busse in den Nebenverkehrszeiten bereitgestellt werden können. Eine besondere flexible Rücksichtnahme auf z.B. ein gerade in den ersten Schulwochen häufig auftretendes vorgezogenes Unterrichtsende kann aus diesem Grunde nicht erfolgen. Wegen der bereits oben beschriebenen Struktur des ÖPNV im Linienverkehr ist eine Abweichung von den konzessionierten Buslinien und deren Fahrplänen nicht möglich. Verstärkerbusse werden also an etablierte Buslinien und deren planmäßige Abfahrtszeiten angedockt und als Verstärkerbus parallel zum normalen Bus eingesetzt.

Trotz des Förderprogrammes sind gerade im konzessionierten Linienverkehr alle vergaberechtlichen und kommunalrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Die Idee, „einfach“ Reisebusse zusätzlich auf einer Linie einzusetzen, ist mit dem Vergaberecht, dem Konzessionsrecht sowie dem Kommunalrecht in Einklang zu bringen und leider nicht überall möglich.

6. Alle Planungen für die freigestellten Schülerverkehre zu den Grund- und Mittelschulen organisieren und beantragen die jeweiligen Schulaufwandsträger mit ihren Schulen, für den Schienenverkehr wird dies im Freistaat Bayern durch die Bayerische Eisenbahngesellschaft bestimmt.

7. Alle Informationen zu den Bussen und Verstärkern werden auf der Homepage des Landkreises www.landkreis-kulmbach.de zur Verfügung gestellt und aktualisiert, falls in den ersten Tagen Anpassungen notwendig werden sollten. Der aktuelle Fahrplan ist in vollem Umfang gültig, weil ja nur Verstärkerbusse mit identischen Fahrzeiten eingesetzt werden.