Im Landkreis Forchheim ersetzt die Gelbe Tonne den Gelben Sack

Gelbe Tonne statt Gelber Sack

Gelbe Tonne statt Gelber Sack

Der Ausschuss für Umwelt und Natur hat 2019 beschlossen, dass im Landkreis Forchheim der Gelbe Sack durch die Gelbe Tonne abgelöst wird. Diese schwarzen Tonnen mit gelben Deckeln werden in den nächsten Tagen bzw. Wochen im Landkreis Forchheim aufgestellt. Sie sollen gegenüber den gelben Säcken künftig am Abholtag für ein saubereres, aufgeräumtes und gepflegtes Straßenbild sorgen. Dabei handelt es sich um 240 Liter-Tonnen sowie um 1.100 Liter-Container – analog zu der Papiersammlung.

Aufgrund der großen Anzahl von ca. 39.000 Tonnen beginnt die Aufstellung bereits ab dem 7. September 2020, damit bis zum Jahresende alle Tonnen verteilt sind. Die Gelben Tonnen bzw. Gelben Container werden an jedem Grundstück bereitgestellt, welches über eine Restmülltonne verfügt.

Leerung erst ab 01.01.2021

Zu beachten gilt es, dass die Gelben Tonnen erst ab 01.01.2021 von dem zuständigen Entsorger geleert werden können. Die aktuell noch bis Ende des Jahres eingesetzten Müllautos verfügen über keine Einrichtung zur Leerung der Gelben Tonnen. Selbstverständlich können bis Jahresende die Gelben Säcke in dieser Tonne zwischengelagert werden und bei der Abholung der Gelbe Sack wie gewohnt bereitgestellt werden.
Ab 01.01.2021 werden bei der Leerung der Gelben Tonne keine Gelben Säcke mehr mitgenommen. Die Gelbe Tonne muss am gleichen Standort bereitgestellt werden, an dem auch die anderen Müllgefäße zur Abholung bereitgestellt werden.

Verkaufsverpackungen dürfen nicht über die Restmülltonne entsorgt werden, sondern müssen über die Gelbe Tonne entsorgt werden. Bei geringem Platzbedarf bzw. bei geringem Anfall von Verkaufsverpackungen können auch zusammen mit den Nachbarn eine Tonnengemeinschaft gebildet werden. Achten Sie schon beim Einkauf auf wenig Verpackung.

Duale Systeme

Bitte beachten Sie, dass die Verteilung und Leerung der Gelben Tonne den Dualen Systemen obliegt. Diese beauftragen hierfür eine Entsorgerfirma. Die Gemeinden und das Landratsamt sind keine Vertragspartner und folglich nicht Ansprechpartner. Die wichtigsten Infos befinden sich zusätzlich auf der Gelben Tonne. Die Sammlung der Leichtverpackungen wird nicht durch die Müllgebühren getragen, da es sich hierbei um ein privatwirtschaftliches System handelt. Die Gelbe Tonne ist kostenfrei und wird durch die Dualen Systeme finanziert.

Infos erhalten Sie unter www.hofmann-denkt.de oder unter der 0800 / 1004 337. Unter diesen Kontaktmöglichkeiten können Sie weitere Gelbe Tonnen bestellen, bzw. zu viel gelieferte Tonnen abbestellen. Halten Sie bitte für den Anruf Ihre Postleitzahl und genaue Anschrift bereit.

FAQ: Einführung der Gelben Tonne im Landkreis Forchheim zum 01. Januar 2021

1. Wer ist für die Sammlung von Verpackungsabfall bei privaten Haushalten zuständig?

Die Sammlung von Verpackungsabfällen die beim privaten Endverbraucher anfallen ist Aufgabe der Systembetreiber. Systembetreiber sind privatrechtlich organisierte juristische Personen oder Personengesellschaften. Mit behördlicher Genehmigung nehmen diese für die Hersteller von Verpackungen die Produktverantwortung wahr. Hierzu erfassen sie die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallenden restentleerten Verpackungen und führen diese einer Verwertung zu. Die Systembetreiber haben mit der Sammlung der Verpackungswertstoffe wiederum Unternehmen zu beauftragen.

Über die Art der Sammlung, die Art und Größe der Sammelbehälter sowie deren Leerungshäufigkeit haben sich die Systeme mit dem Landkreis Forchheim abzustimmen.

2. Warum erfolgt der Systemwechsel zur Gelben Tonne?

Im Rahmen der Abstimmung mit den für die Sammlung von Verpackungswertstoffen zuständigen Systemen hat das zuständige Beschlussgremium des Landkreises Forchheim im Jahr 2019 entschieden, dass das gegenwärtige Holsystem zur Erfassung der Verpackungswertstoffe über Gelbe Säcke zum 1. Januar 2021 durch ein Holsystem mit Gelben Tonnen zu ersetzen ist. Die Befürworter des Wechsels argumentierten insbesondere mit einem bewussteren Umgang mit Verpackungen und einer daraus folgenden Reduzierung des Abfallvolumens. Im Gegensatz zum Gelben Sack ist die Kapazität der Gelben Tonne beschränkt. Ferner verbunden mit einem sauberen Straßenbild ohne verstreute Gelbe Säcke oder deren Inhalt. In den ländlichen Gegenden des Landkreises werden Tiere durch den Gelben Sack angezogen. Diese verteilen den Inhalt der leicht zerstörbaren Gelben Säcke und sorgen für vermüllte Straßen. Im Stadtkern werden vor allem Ratten angezogen, welche die Gelben Säcke anfressen und für das Zerstreuen der Verpackungen sorgen.

3. Gibt es auch Gelbe Säcke anstatt der Tonne?

Nein, ein paralleles Sammelsystem gibt es nicht. Ab 01.01.2021 werden Gelbe Säcke bei der Abfuhr der Verpackungsabfälle nicht mehr mitgenommen.

4. Muss ich die gelbe Tonne beantragen?

Nein, die Erstverteilung erfolgt automatisch. Bei Grundstücken an die keine Gelbe Tonne angeliefert wurde, wenden sich die Grundstückseigentümer entweder an die Hotline der Fa. Hofmann denkt 0800 / 1004 337 oder an www.hofmann-denkt.de

5. Bin ich verpflichtet, eine Gelbe Tonne zu nehmen?

Die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Forchheim gibt die Pflicht zur Getrenntsammlung der Abfälle vor. Eine andere Möglichkeit zur Entsorgung der Verpackungswertstoffe als über die Gelbe Tonne ist nicht gegeben. Sollten Sie auf eine Gelbe Tonne verzichten und Ihre Verpackungen etwa über die Restmülltonne entsorgen, so verstoßen Sie gegen das Trenngebot und damit gegen die Abfallwirtschaftssatzung des Landkreises Forchheim. Ein Verstoß kann mit Bußgeld belegt werden.

6. Welche Behältergröße wird es geben?

Das Volumen der Gelben Tonne beträgt standardmäßig 240 Liter, also genauso viel wie das der blauen Altpapiertonnen.

7. Gibt es auch 1,1 cbm – Behälter?

In Ausnahmefällen sind auch 1,1 cbm –Behälter vorgesehen, allerdings ausschließlich für Groß-Wohnanlagen und den Haushaltungen vergleichbare Anfallstellen, z. B. Gaststätten, Hotels, Verwaltungen, karitative Einrichtungen, aber auch landwirtschaftliche Betriebe und Handwerksbetriebe, denen max. ein 1,1 cbm – Behälter für die Entsorgung von Leichtverpackungen ausreicht.

8. Können auch Gewerbebetriebe die Gelbe Tonne nutzen?

Nur soweit es sich um sogenannte vergleichbare Anfallstellen handelt (siehe vorherige Frage), können diese eine Gelbe Tonne nutzen.

9. Wann bekomme ich die gelbe Tonne?

Die Verteilung der Gelben Tonne erfolgt ab dem 07.09.2020.

10. Wie sieht die Gelbe Tonne aus?

Die Tonne ist schwarz mit gelbem Deckel.

11. Wie häufig wird die Tonne entleert?

Die Leerung der Gelben Tonne erfolgt in einem Abfuhrzyklus von 4 Wochen. Die Abholtermine werden im Abfallkalender und auf der Homepage des Landkreises Forchheim veröffentlicht.

12. Was kommt in die gelbe Tonne?

Alle Verpackungswertstoffe aus Kunststoff, Verbundmaterialien oder Metall können in die gelbe Tonne eingeworfen werden.

Glas wird farbgetrennt über die Altglascontainer erfasst. Papier/Pappe/Karton wird über die blaue Tonne bzw. Altpapiercontainer erfasst.

Gegenstände, die keine Verpackungen sind, dürfen nicht in die Gelbe Tonne gegeben werden. Auf keinen Fall darf Rest- oder Biomüll in die Gelbe Tonne gegeben werden. Dieser ist weiterhin ausschließlich in die Rest- bzw. Biomülltonne zu geben.

Generell gilt, dass falsch befüllte Gelbe Tonnen nicht geleert werden!

13. Sind die Verpackungen vor Einwurf in die Gelbe Tonne zu reinigen?

Nein. Die Verpackungen sollten komplett restentleert sein („löffelrein“). Bitte denken Sie daran, dass Reste und Anhaftungen vor allem im Sommer unangenehme Gerüche in Ihrer Tonne erzeugen können!

14. Wie soll ich die Verpackungen in die Gelbe Tonne geben?

Unterschiedliche Verpackungsbestandteile, die sich ohne Hilfsmittel ablösen lassen (z.B. Joghurtbecher und Aludeckel) bitte vollständig abtrennen und einzeln in die Gelbe Tonne (bzw. eventuelle Pappbanderolen ins Altpapier) geben. Die Sortiermaschinen können unterschiedliche Verpackungsbestandteile nicht voneinander trennen, sodass ungetrennte Materialien nicht der Wiederverwertung zugeführt werden können, sondern thermisch behandelt werden müssen.

15. Warum kann ich stoffgleiche Produkte aus Kunststoff nicht über die Gelbe Tonne entsorgen?

Die Gelbe Tonne ist keine Wertstofftonne, sondern nur als Sammelsystem für die Entsorgung von Verkaufsverpackungen zugelassen. Anders als die Erfassung und Verwertung von Verkaufsverpackungen ist die Erfassung und das Recycling von stoffgleichen Nichtverpackungen eine Leistung der öffentlichen Abfallentsorgung, also des Landkreises Forchheim, welche sich auf die Gebühren auswirken kann.

16. Wo muss ich die Gelbe Tonne zur Leerung bereitstellen?

Die Gelbe Tonne muss am gleichen Standort bereitgestellt werden, an dem auch die Restmülltonne zur Abfuhr bereitzustellen ist.

17. Was mache ich, wenn das Volumen der Gelben Tonne einmal nicht ausreichen sollte?

Notfalls müssen die bis zur nächsten Leerung anfallenden Verpackungen zwischengelagert werden, bis die Gelbe Tonne wieder befüllt werden kann.

18. Kann ich mehr als eine Gelbe Tonne bekommen?

Auf Basis der bundesweiten Erfahrungen ist eine Tonne pro Haushalt ausreichend. Sollte eine Gelbe Tonne tatsächlich nicht ausreichen, wenden Sie sich bitte an die Hotline 0800 / 1004 337 unter an www.hofmann-denkt.de.

19. Was kostet die Gelbe Tonne?

Nichts. Die Kosten für die Erfassung und das Recycling von Verpackungen zahlt der private Endverbraucher bereits beim Kauf eines verpackten Produktes mit. Die Bereitstellung und Leerung der Gelben Tonne wird nicht durch die Abfallgebühren finanziert.

20. Was geschieht mit den gesammelten Verpackungen in der Gelben Tonne?

Der Inhalt der Gelben Tonne wird Sortieranlagen zugeführt, die das Sammelgemisch in die einzelnen Fraktionen trennen. Anschließend werden die Einzelfraktionen (z.B. PP, PE, Flüssigkeitskartons, Weißblech, Alu, Verbunde) zu Verwertungsbetrieben für das Recycling geliefert. Die Betreiber der Sortier- und Recyclinganlagen werden von den dualen Systemen beauftragt.

21. Was passiert mit den Verpackungen nachdem sie sortiert wurden?

Nach der Sortierung in einzelne Fraktionen werden die Verpackungen zu Verwertungsbetrieben für das Recycling gebracht. Dabei handelt es sich um Recyclinganlagen, die durch das jeweilige duale System ausgewählt werden. Mit der Sammlung, Sortierung und Verwertung der Verpackungen und deren korrekter Dokumentation muss das duale System nachweisen, dass es die von der Bundesregierung vorgeschriebenen Recyclingquoten erfüllt. Dies wird jährlich in einem sogenannten Mengenstromnachweis zusammengefasst, der umfassend von Sachverständigen und den Ländern geprüft wird.

22. Wer ist Ansprechpartner bei Problemen und Fragen rund um die Gelbe Tonne?

Ansprechpartner für unseren Landkreis ist das von den Systemen beauftragte Entsorgungsunternehmen. Diese sind auch Ansprechpartner für alle Fragen rund um die gelbe Tonne.

Für die Jahre 2021 bis 2023 ist dies die Fa. Hofmann. Diese erreichen Sie unter der Hotline 0800 / 1004 337 oder unter www.hofmann-denkt.de

23. Was mache ich, wenn ich keinen Platz für eine Gelbe Tonne habe?

Um die Ziele einer echten Kreislaufwirtschaft zu erreichen, ist die getrennte haushaltsnahe Erfassung von Restabfall, Altpapier, Biomüll, sowie die separate Sammlung von Leichtverpackungen über geeignete Sammelbehältnisse unumgänglich. Der Verpflichtung, diese Sammelbehältnisse auf dem eigenen Grundstück vorzuhalten, ist deshalb nachzukommen.

Wo dies z. B. wegen mangelnder Lagerkapazitäten auf dem eigenen Grundstück nicht mehr möglich ist, sollten die Betroffenen prüfen, ob nicht zu viele Gelbe Tonnen angefordert wurden oder ob eine Tonnengemeinschaft mit dem Nachbargrundstück eingegangen werden kann.

24. Kann ich zusammen mit meinem Nachbarn eine Gelbe Tonne nutzen?

Ja. Vor allem bei Platznöten zum Aufstellen der Gelben Tonne bieten sich Tonnengemeinschaften unter Nachbarn an.

25. Eine Gelbe Tonne ist für mich zu groß. Gibt es auch kleinere?

Die verantwortlichen Systeme müssen Standard Sammelbehälter benutzen, die eine möglichst effektive und umweltverträgliche Erfassung der Abfälle aus privaten Haushaltungen sicherstellen soll. Ferner soll die Erfassung für die Systeme nicht technisch unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar sein. Bei einem vierwöchigen Leerungsrhythmus ist sich diese Vorgabe an besten durch eine 240 l-Tonne zu gewährleisten. Kleinere Tonnen würden dem nicht genügen.