Kontrollaktion zur Einhaltung der Maskenpflicht im ÖPNV

Symbolbild Polizei

Mittelfranken (ots) – Aufgrund der anhaltend hohen Infektionszahlen führt das Polizeipräsidium Mittelfranken vom 01. September bis 04. September erneut eine Schwerpunktkontrolle zur Einhaltung der Maskenpflicht im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) durch. Unterstützt werden die mittelfränkischen Beamten dabei von Kräften der Bayerischen Bereitschaftspolizei und Mitarbeitern der VAG Nürnberg.

In Zeiten erneut angestiegener Corona-Fallzahlen ist es im öffentlichen Personennahverkehr besonders wichtig, dass ein Mund-Nase-Schutz getragen wird, um Infektionen zu verhindern, da sich hier viele fremde Personen begegnen und der Mindestabstand oft nicht eingehalten werden kann. Eine Maske hilft allerdings nur dann, wenn sie korrekt über Mund und Nase getragen wird.

In Bayern ist dies im ÖPNV für alle Fahrgäste ab 6 Jahren verpflichtend vorgeschrieben. Ausnahmen sind nur aus gesundheitlichen Gründen und mit einem ärztlichen Attest möglich.

Wer ohne Maske fährt, muss auch mit einer Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz rechnen. Der Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Auflagen sieht hierbei ein Bußgeld von inzwischen 250 Euro vor.

Auch nach der Schwerpunktaktion wird die mittelfränkische Polizei verstärkt auf die Einhaltung der Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr achten. Das Polizeipräsidium Mittelfranken appelliert erneut an die Vernunft der Fahrgäste: Niemand hat Freude am Tragen einer Alltagsmaske. Dennoch hilft die Maske Infektionen vorzubeugen.