Aus der Gaustadter Leserpost: Lange Straße in Bamberg – Der Teufel steckt im Detail

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Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Radverkehrsanlagen der Langen Straße, teils bauliche Radwege, teils markierte Spuren, die in Fahrtrichtung Kapuzinerstraße (keine Benutzungspflicht) nicht immer als sogenannte „Schutzstreifen“ (schützen können sie nicht) oder für Radverkehr nutzbare Seitenstreifen identifizierbar sind, bieten keine Sicherheit. Sie sind bei einem maximalen Querschnitt von knapp über einem Meter weit schmaler als gemäß Regelwerks (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen – ERA: Regelmaß baulicher Radweg 2,00 m, Radfahrstreifen 1,85, „Schutzstreifen“ 1,50 m, jeweils zuzüglich seitlicher Sicherheitsräume) vorgesehen und unterschreiten sogar die für kurze, unvermeidbare Engstellen noch zulässigen Mindestmaße deutlich.

Weder die zahlreichen Falschparker noch viele Fußgänger beachten die Radverkehrsanlagen, so daß diese nicht frei zu befahren sind. Erschwert wird die Situation durch Außengastronomie, die den Bewegungsraum der Fußgänger stark einengt, aber auch selbst den Radlern gelegentlich gefährlich nahe kommt.

Eine zusätzliche Gefahrenquelle entstand, als der Radweg auf einem Teilstück aufgehoben wurde. Denn ungesichertes Einfädeln auf die Fahrbahn stellt ein großes, absehbares, von der Stadt Bamberg indes ignoriertes Risiko dar.

Die jetzt beantragte Umgestaltung (Fränkischer Tag sowie www.inFranken.de vom 29. August) scheint den Fehler in leicht abgewandelter Form wiederholen zu wollen. Der in Gegenrichtung benutzungspflichtige Radweg soll – auch hier auf einem Teilstück – als Radfahrstreifen auf die Fahrbahn verlegt, die Benutzungspflicht somit beibehalten werden. Seitliche Sicherheitsräume sind offenbar weder zum fließenden Kfz-Verkehr noch zum Bordstein hin vorgesehen, Unfälle daher vorprogrammiert. Denn spätestens für Überholvorgänge, auf dem bisherigen Radweg nicht (oder nur unter verbotener Inanspruchnahme des Gehwegs) möglich, auf dem Radfahrstreifen aber auf Grund des naturgemäß inhomogenen Geschwindigkeitsverhaltens der Radler (inkl. Pedelec- und E-Scooter-Nutzer) nicht zu unterbinden, ist selbst die vorgesehene Breite von 2 m knapp bemessen. Hierzu gibt es bereits Gerichtsurteile, wenngleich diese Außerortswege betreffen.

Daß Falschparker, Tax-, Kurier- und Auslieferungsfahrer den Radfahrstreifen nicht respektieren, kann erfahrungsgemäß schon jetzt konstatiert werden (siehe Luitpoldstraße u. a.!).

Die zu Grunde liegende Idee des Antrags ist, dessen ungeachtet, zu begrüßen. Wenn der bislang durch den Radweg beschnittene Gehsteig Fläche gewinnt, steigt die Aufenthaltsqualität spürbar an. „Gerade, wer bummelt, ist erwünscht. Wer bei uns läuft, kauft auch“ (Valentin Hadelich, führender Architekt bei Europas Marktführer ECE mit 196 Einkaufszentren – zitiert aus „mobilogisch!“, Ausgabe 3/2020). „In Aufenthaltsqualität und Service investieren wir … – in Bänke, Grün, Toiletten … Das bringt unmittelbar keinen Euro zurück, aber Wohlfühlen ist ganz entscheidend auch für den kommerziellen Erfolg … für die Läden gibt es Regeln. Sie sollen weder grell und aufdringlich noch schäbig und lieblos wirken.“

Die einem Interview entnommenen Aussagen beziehen sich zwar auf die Gestaltung großer Einkaufszentren. Ein Grund, weshalb sie nicht auch in Fußgängerzonen und vom Handel dominierten Straßen gelten sollten, ist indes nicht erkennbar.

Die langfristig vorgesehene Umwandlung der Langen Straße zur Begegnungszone (shared space) bietet schon jetzt Chancen. Der gegen die Einbahnrichtung der Kraftfahrzeuge freigegebene Radverkehr bedarf angesichts des geringen Geschwindigkeitsniveaus keines benutzungspflichtigen Sonderwegs. Eine Senkung der maximal zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 auf 20 km/h wäre geeignet, die Sicherheit weiter zu erhöhen. In Anbetracht der betroffenen Streckenlänge von wenigen 100 Metern und der tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten ergibt sich selbst für die Linienbusse faktisch keine Beeinträchtigung. Nur wenige, aber möglicherweise gefährliche Spitzen einzelner würden gekappt.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bönig