Bayreuth: Gericht stellt willkürliche Ausgrenzung der AfD-Gruppe im Stadtrat fest

Pressemitteilung der AfD Bayreuth:

Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Bayreuth vom 27.08.2020 wird der Stadtrat verpflichtet, über die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen mit elf oder mehr Mitgliedern erneut zu entscheiden. Die AfD-Gruppe, bestehend aus den Stadträten Tina Seyffert-Reinhold und Tobias Matthias Peterka, hatte nach der Kommunalwahl am 15.03.2020 gerügt, dass die übrigen Parteien durch Tricksereien in der Geschäftsordnung eine systematische Ausgrenzung demokratisch gewählter Mandatsträger betreiben und den Wählerwillen grob missachten, weil sie ein echtes Mitwirken in den Ausschüssen durch die AfD-Vertreter verhindern würden und dies zugleich als mangelndes Sich-Einbringen brandmarken.

Im verwaltungsgerichtlichen Verfahren wurde nun festgestellt, dass die Sitzverteilung betreffend den Ältestenausschuss, den Personalausschuss und den Bauausschuss sowie den Haupt- und Finanzausschuss, den Kulturausschuss und Verkehrsausschuss wie auch den Konzessionsvergabeausschuss willkürlich durch Anwendung eines anderen Wahlverfahrens erfolgt ist. Bis zum 15.10.2020 muss sich der Stadtrat nun erneut mit der Thematik befassen und die Ausschusssitzverteilung neu berechnen.

„Es ist bedauerlich, dass die anderen Parteien so wenig Argumente in petto haben, dass sie uns durch illegale Praktiken aus den Ausschüssen fernhalten wollten.“, sagt Peterka. Seyffert-Reinhold ergänzend: „Selbst wenn nun das Verwaltungsgericht den Machenschaften der Altparteien einen Riegel vorschiebt, bleibt dies ein Angriff auf den Wählerwillen und demokratische Spielregeln, der nicht so einfach ausgeblendet werden darf.“