Forchheimer Einwohnermeldeamt öffnet seine Türen ab dem 01.09.2020

Das Einwohnermeldeamt in der Sattlertorstraße 5 in Forchheim. Foto: Stadt Forchheim

Das Einwohnermeldeamt in der Sattlertorstraße 5 in Forchheim. Foto: Stadt Forchheim

Ab dem 01. September 2020 öffnet das Einwohnermeldeamt der Stadt Forchheim in der Sattlertorstraße 5 wieder ohne vorherige Terminvergabe seine Türen für den Parteiverkehr. Die üblichen Publikumsverkehrszeiten (auch bei der telefonischen Erreichbarkeit) sind:

  • Montag bis Mittwoch: 08:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag: 08:00 bis 17:30 Uhr (durchgehend)
  • Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr

Die Öffnung für Publikumsverkehr gilt ausdrücklich nicht für die weiteren Ämter und Referate der Stadtverwaltung Forchheim. Hier ist nach dem bisherigen Verfahren ein persönlicher Besuch nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

Zum Schutz der Bürger*innen, sowie der städtischen Mitarbeiter*innen während der Corona-Pandemie muss nach wie vor – auch beim Besuch des Einwohnermeldeamtes – das Formular „Formular für Parteiverkehr während Corona-Pandemie“ vor Einlass vollständig ausgefüllt und unterschrieben ausgehändigt werden. Das Formular ist vor Ort oder über die Städtische Homepage www.forchheim.de erhältlich.

Zusätzlich müssen alle während ihres Aufenthalts im gesamten Warte- und Schalterbereich eine Mund-Nase-Bedeckung tragen.

Die Stadt Forchheim bittet darum, diese neue Regelung bei der Planung des Behördenganges zu berücksichtigen und sich – zumindest in den Anfangszeiten der Wiederöffnung – auf evtl. längere Wartezeiten einzustellen.