Bamberger „Causa Bayerlein“ sorgt auch weiterhin für Schlagzeilen

Pressemitteilung der CSU/BA-Fraktion:

Müssen die Bilder an die Erben zurückgegeben werden?

Das öffentliche Interesse wächst in der „Causa Bayerlein“, seit  darüber nachgedacht wird, ob auch der Name „Fritz-Bayerlein-Weg“ im Berggebiet getilgt werden soll. Die CSU/BA-Fraktion hat deshalb an Oberbürgermeister Andreas Starke einen Antrag gestellt, um die frühere Position der Stadt zu Bayerlein und insbesondere die Rechtslage zum Nachlass des Künstlers zu klären. Für die Fraktion vertritt Dr. Franz-Wilhelm Heller die Ansicht, dass man zumindest wissen sollte, „was überhaupt der Anlass war, dass eine Straße nach Fritz Bayerlein benannt worden ist“. Nach seiner Erinnerung sei damals die Straße so benannt worden, „weil man Bayerlein damit posthum Dankbarkeit erweisen wollte“. Nach Erinnerung von Heller habe Fritz Bayerlein seinen gesamten künstlerischen Nachlass der Stadt Bamberg vermacht. Er glaube sich erinnern zu können, dass die Zuwendung mit der Auflage verbunden gewesen sei, dass die Bilder der Öffentlichkeit zur Besichtigung zugänglich gemacht werden sollen. Dies gelte es jetzt zu klären.

Der CSU/BA-Antrag verlangt deshalb, den Sitzungsvortrag für die damalige Stadtratssitzung in Kopie vorzulegen, mit dem die Straßenbenennung „Fritz-Bayerlein-Weg“ vorbereitet worden sei. Zudem solle dargelegt werden, wie viele und welche Bilder des verstorbenen Fritz Bayerlein sich im Gewahrsam der Stadt Bamberg bzw. ihrer Institutionen befinden. Auch die Nachlassakten nach dem verstorbenen Fritz Bayerlein sollen beigezogen werden, um zu klären, zu welchen Bedingungen die Stadt die Bilder nach dem Tod Bayerleins erhalten habe und ob die Stadt eventuellen Auflagen nachgekommen sei.

Heller argumentiert weiter, dass es richtig sein mag und geschehen kann, „die verachtungswürdige politische Überzeugung“ von Bayerlein aus dem kollektiven Gedächtnis zu löschen oder ihn  posthum „zur Rechenschaft zu ziehen“.

Dann habe aber die Stadt Bamberg konsequenterweise schon aus moralischen Gründen die ihr per Erbschaft oder per Vermächtnis zugekommene Sammlung der Bilder Bayerleins unverzüglich an die Erben zurückzugeben. Und dies natürlich ohne jedwede Entschädigung. Allenfalls bei den zwei großen aus dem Sitzungssaal entfernten Bildern könnte an eine Einlagerung oder einen Verkauf gedacht werden, weil die Stadt damals diese beiden Bilder für je 2000 Reichsmark von Bayerlein gekauft habe.

Der Vorsitzende der CSU/BA-Stadtratsfraktion, Peter Neller, betonte, dass man das Thema Ergebnis offen angehe, dass es aber zwingend notwendig erscheine, alle Fakten zu recherchieren, ehe – unvorbereitet – eine „Umbenennung des Fritz-Bayerlein-Wegs“ angegangen werde. Und außerdem sei die Frage des Verbleibs der Sammlung der Bayerlein-Bilder bei der Stadt Bamberg auch unabhängig von der Umbenennung der Straße zu behandeln, nachdem sich die Stadt Bamberg durch den jüngst mehrheitlich gefassten Stadtratsbeschluss, vor allen Dingen durch seine Begründung, klar von Fritz Bayerlein und auch seinen künstlerischen Werken distanziert habe.

Ursula Redler