Zusätzliches Wahnfried-Konzert 2020 in Bayreuth

Auf den Tag genau 170 Jahre nach der Lohengrin-Uraufführung in Weimar kommt in Haus Wahnfried eine Kammermusikfassung für Streichsextett zur Uraufführung – geschrieben von Benjamin Beck, Solo-Bratschist des Bayreuther Festspielorchesters.

Trotz Corona-Krise und Ausfalls der Bayreuther Festspiele setzt das Richard Wagner Museum auch in diesem Jahr die erfolgreichen und beliebten Wahnfried-Konzerte fort und kann erfreulicherweise ein weiteres Wahnfried-Konzert am 28. August 2020 ankündigen.

„Eine ungeheure Sehnsucht ist in mir entflammt, dies Werk aufgeführt zu wissen. Ich lege Dir hiermit meine Bitte an das Herz. Führe meinen Lohengrin auf!“ – Dieser Bitte Wagners an Liszt wird am 28. August entsprochen – auf den Tag genau 170 Jahre nach der Lohengrin-Uraufführung in Weimar. Benjamin Beck, Solo-Bratschist des Bayreuther Festspielorchesters, hat eigens dafür eine Kammermusikfassung für Streichsextett geschrieben. Auszüge des Arrangements erklangen bereits Anfang August beim Seebühnen-OpenAir mit Klaus-Florian Vogt und Camilla Nylund.

Für diese neue Version hat Benjamin Beck die schönsten und dramatischsten Passagen der Oper aufgegriffen und sie entsprechend der drei Akte in einer dreisätzigen Version zusammengefasst. Das Streichsextett ist ideal geeignet, um orchestrale Klangfülle mit Expressivität zu verbinden. Somit lädt diese Kammermusikfassung der großen Oper Wagner-Freunde dazu ein, die Erzählung nachzuverfolgen – und diejenigen, die die Oper nicht kennen, die feinsinnige und leidenschaftliche Musik zu genießen.

Lohengrin-Sextett am 28. August, 18 und 20 Uhr (Uraufführung)

Es spielen:

  • Martina Trumpp, VIOLINE Nazar Totovyitskyi, VIOLINE
  • Benjamin Beck, VIOLA
  • Stephan Knies, VIOLA
  • Stanislas Kim, CELLO
  • Guillaume Artus, CELLO

Kartenverkauf

  • Derzeit gibt es leider kein Ticketangebot im Vorverkauf. Restkarten erhalten Sie ggf. an der Abendkasse ab 17 Uhr.
  • Der Eintritt beträgt 35 Euro für einen Einzelplatz und 50 Euro für einen Doppelplatz (ausschließlich für 2 Personen, die nach den aktuell gültigen Regelungen im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind, beispielsweise bei in häuslicher Gemeinschaft Zusammenlebenden).

Terminverschiebungen und auch gegebenenfalls kurzfristige Absagen von Veranstaltungen sind angesichts der sich laufend ändernden Rahmenbedingungen möglich. Außerdem gelten für alle Veranstaltungen die jeweils aktuellen Sicherheits- und Hygienebestimmungen. Dies bedeutet nach heutigem Stand vor allem die Einhaltung der Abstandsregeln, Maskenpflicht und die Erfordernis der Registrierung von Namen, Adressen und Telefonnummern der Besucher (Datenerhebung gem. Art. 13 der EU-Verordnung 2016/679). Hierfür bitten wir um Verständnis!