Glauber und Aiwanger: „Planungen für Frankenwaldbrücke können weiter gehen“

Umweltminister Thorsten Glauber und Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger. Foto: STMUV
Umweltminister Thorsten Glauber und Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger. Foto: STMUV

Hohe Förderung möglich

Die Regierung von Oberfranken kann die naturschutzrechtliche Befreiung für die Frankenwaldbrücke erteilen. Den entsprechenden Beschluss des Umweltministeriums übergab Bayerns Umweltminister Thorsten Glauber heute gemeinsam mit Bayerns Wirtschafts- und Tourismusminister Hubert Aiwanger an die Präsidentin der Regierung von Oberfranken, Heidrun Piwernetz. Glauber betonte dabei: „Die Frankenwaldbrücke soll ein Vorzeigeprojekt für Oberfranken werden. Sie soll einen unverstellten Blick auf einen grünen Ozean aus Bäumen bieten. Wir geben grünes Licht für die weiteren Planungen. Das Projekt soll in einem sehr hochwertigen Naturraum stattfinden. Das setzt einen besonders anspruchsvollen Planungsprozess voraus. Ein detailliertes und ausgefülltes Besucherlenkungskonzept soll für ein Plus bei der Bewahrung der Schutzgebiete sorgen. Durch eine intelligente Besucherlenkung soll sanfter Tourismus in Reinform ermöglicht werden. Die Regierung von Oberfranken wird das Verfahren nun fortsetzen.“ Aiwanger ergänzte: „Die Frankenwaldbrücke ist ein Leuchtturmprojekt für eine künftig starke Tourismusregion Oberfranken. Damit ist vor Ort ein Mehr an Wertschöpfung und Arbeitsplätzen möglich. Wir brauchen hier dringend neue Perspektiven für ein Gebiet, das mit vielen Strukturproblemen zu kämpfen hat. Mit der Frankenwaldbrücke bekommt die Region eine deutschlandweit wahrnehmbare Tourismusmarke, die ganz Oberfranken nutzt. Das Projekt bringt Umweltschutz und Tourismus in verantwortbarer Weise in Einklang.“

Derzeit läuft zur Genehmigung des Brückenprojekts ein Bauleitplanverfahren. Im Rahmen dieses Verfahrens ist eine Vorentscheidung darüber zu treffen, ob von der Regierung von Oberfranken eine Befreiung von den Verboten der Naturschutzgebietsverordnung für das Vorhaben erteilt werden kann. Die Regierung von Oberfranken hat diese Frage dem Umweltministerium zur Entscheidung vorgelegt, nachdem der Naturschutzbeirat der Regierung zu einem anderen Ergebnis gekommen war. Nach intensiver fachlicher und rechtlicher Prüfung kommt das Umweltministerium nun zu dem Ergebnis, dass die Regierung den Sachverhalt rechtlich zutreffend bewertet und das ihr zustehende Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt hat. Die Entscheidung ist Umweltministeriums ist verbunden mit weiteren Prüfaufträgen an die Regierung. Insbesondere soll ein detailliertes Besucherlenkungskonzept vorgelegt werden.