Justizminister Georg Eisenreich und Bamberger „Zentralstelle Cybercrime“ haben Kindesmissbrauch im Visier

Symbolbild Justiz

Eisenreich: „Die Verkehrsdatenspeicherung ist notwendig. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Aufschub“

Die Dimensionen von Missbrauchsfällen wie im Falle der Plattform Elysium oder Tatorten in Lügde und Münster haben deutlich gemacht: Der Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie muss Tag für Tag entschlossen geführt werden. Bayerns Justizminister Georg Eisenreich: „Man muss sich klar machen: Hinter einem kinderpornografischen Bild steht das unvorstellbare Leid eines Kindes. Der Staat muss alles tun, um die Schwächsten zu schützen und solche Taten zu verhindern. Deshalb ist auch die Verkehrsdatenspeicherung notwendig, um Täter identifizieren zu können. Der Schutz unserer Kinder duldet keinen Aufschub.“ Der bayerische Justizminister kam deshalb heute im Münchner Justizpalast mit erfahrenen Spezialstaatsanwälten von der in Bamberg angesiedelten Zentralstelle Cybercrime Bayern (ZCB) zusammen. Eisenreich beriet sich mit dem Bamberger Generalstaatsanwalt Thomas Janovsky und mehreren Spezialstaatsanwälten über neue Wege im Kampf gegen Kinderpornografie und sexuellen Missbrauch von Kindern.

Die 2015 gegründete ZCB ermittelt mit juristisch, technisch und ermittlungstaktisch geschulten Experten in besonders komplexen und schwerwiegenden Fällen im Bereich Cybercrime, z.B. bei Verfahren wegen Kinderpornografie von erheblichem Umfang oder bei gewerbs- oder bandenmäßigem Vorgehen. Eisenreich: „Mit der ZCB ist die bayerische Justiz gut aufgestellt – 15 Staatsanwälte und drei IT-Spezialisten bilden eine der größten und erfahrensten Spezialstaatsanwaltschaften Deutschlands im Kampf gegen Cybercrime.“

Bayern habe lange für die Einführung der Versuchsstrafbarkeit des sogenannten Cybergroomings und den Einsatz von sogenannten Keuschheitsproben gekämpft. Eisenreich: „Seit Beginn dieses Jahres dürfen Ermittler im Kampf gegen Kinderpornografie sogenannte Keuschheitsproben einsetzen. Die gesetzliche Zulassung dieses Ermittlungsinstruments ist ein großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik, aber vor allem ist es ein wichtiger Erfolg zum Schutz unserer Kinder. Jetzt gilt es, sich das Instrument in der Ermittlungspraxis anzuschauen. Mein großer Dank gilt den Ermittlerinnen und Ermittlern – sie stellen sich auf den dunklen Seiten des Netzes und in Chat-Gruppen täglich dem Kampf gegen Kindesmissbrauch und Kinderpornografie.“

Hintergrund:

Bayern hat sich lange für das Anfang dieses Jahres verabschiedete Gesetz zur Einführung der Versuchsstrafbarkeit des Cybergroomings eingesetzt, um eine Gesetzeslücke zu schließen. Beim sogenannten Cybergrooming nehmen Täter über das Internet Kontakt zu Kindern und Jugendlichen auf und erschleichen ihr Vertrauen. Was harmlos beginnt, ist eine große Gefahr: Auf einen Chat folgen sexuelle Belästigung bis hin zu schwerem sexuellem Missbrauch. Daher machen sich Täter seit der Reform strafbar, auch wenn sie nur glauben, mit einem Kind zu kommunizieren, tatsächlich aber mit einem Erwachsenen Kontakt haben.

Kinderpornografisches Material wird im Internet vor allem in geschlossenen Gruppen verbreitet. Ermittler kamen in diese Gruppen bisher viel zu schwer hinein. Die Täter wussten, dass Ermittler bislang keine kinderpornografischen Inhalte hochladen durften. Das nutzten sie für ‚Eingangskontrollen‘. Deshalb hat sich Bayern im Rahmen der Reform mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass Ermittlungsbehörden die Befugnis erhalten, in Einzelfällen Keuschheitsproben abzugeben. Es darf dabei kein echtes, sondern nur computergeneriertes Material verwendet werden.